Aggression in der Familie

Heuer bereits 200 Wegweisungen wegen häuslicher Gewalt in Salzburg

Veröffentlicht: 29. April 2022 14:10 Uhr
Seit Jahresbeginn hat die Polizei in Salzburg im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 200 Gefährder:innen weggewiesen, österreichweit waren es fast 3.700. Seit September des Vorjahres geht mit der damit verbundenen Verhängung eines Betretungs- und Annäherungsverbots auch ein verpflichtendes sechsstündiges Training einher.
SALZBURG24 (mp)

Dieses Training muss in einer der in jedem Bundesland neu geschaffenen Beratungsstellen für Gewaltprävention absolviert werden. Von September bis Ende 2021 waren rund 4.000 Personen dort vorschriftsmäßig vorstellig geworden.

Die aktuellen Länderdaten im Detail: Im Bereich der Landespolizeidirektion Wien wurden seit Jahresbeginn bis zuletzt (Stand 26. April) 1.130 Gefährder:innen beamtshandelt, geht aus Daten des Bundeskriminalamts hervor. Mehr als 90 Prozent der Beschuldigten insgesamt in solchen Fällen sind laut BK männlich. In Niederösterreich waren zum Erhebungszeitpunkt 623 Fälle seit Anfang des Jahres aktenkundig, gefolgt von Oberösterreich (597) und der Steiermark (375). Tirol verzeichnete 286 Gefährder, die Landespolizeidirektion Kärnten meldete 215, Salzburg 200, die burgenländische Polizei 117 und in Vorarlberg waren es 110 Personen.

Gewaltschutzgesetz vor 25 Jahren eingeführt

Kernpunkt des Gewaltschutzgesetzes schon bei der Einführung am 1. Mai 1997 war die Möglichkeit von Wegweisung der gefährdenden Person und eines Rückkehr-, später Betretungsverbots für den gemeinsamen Wohnort im Fall häuslicher Gewalt. Seither gab es mehr als 161.600 Betretungsverbote. 1997, also ganz zu Beginn, wurde 170 Mal von dieser sicherheitspolizeilichen Maßnahme Gebrauch gemacht, hieß es aus dem Innenministerium auf APA-Anfrage.

Ein Jahr später wurden bereits rund 1.090 Betretungsverbote verhängt, im Jahr 1999 waren es schon 2.070 und 2000 gab es einen weiteren Sprung auf fast 3.030. Der Anstieg setzte sich kontinuierlich fort. Zehn Jahre nach der Etablierung der Maßnahme waren es rund 6.400 Betretungsverbote, 2017 zählte das Bundeskriminalamt schon über 8.400.

Sensibilisierung für das Thema Gewalt in der Familie

Ab 2020 - bei 11.652 Betretungsverboten - sind die Daten wegen einer Änderung der Zählweise nicht mehr mit den früheren vergleichbar: Seither wird "pro Maßnahme" gezählt, d.h. jeweils eine Gefährderin oder ein Gefährder und eine gefährdete Person werden pro Maßnahme erfasst. Gibt es eine weitere gefährdete Person oder Gefährderin bzw. Gefährder, erfolgt eine weitere Maßnahme, was zu einer weiteren statistischen Fallzahl führt. Bis Ende 2019 hingegen waren ausschließlich die Gefährder(innen) registriert worden.

Im zweiten Coronajahr 2021 erfasste das Bundeskriminalamt bereits 13.690 Maßnahmen. Heuer wurden bis 1. April 3.380 Betretungsverbote erlassen.

Die Steigerung ab Mitte der 2000er-Jahre erklären BMI-Experten nicht per se mit einem generellen Anstieg der Gewalt im privaten Bereich. Es sei vor allem auch ein Zeichen, dass die Maßnahme Akzeptanz gefunden habe. Beigetragen habe auch die Sensibilisierung für das Thema Gewalt in der Familie allgemein und dass Opfer - mehr als 90 Prozent Frauen - dadurch weniger als früher Stigmatisierung fürchten müssten.

Polizist:innen speziell geschult

Auch die Ausbildung der Polizist:innen werde in Zusammenarbeit mit den Gewaltschutzstellen ständig weiterentwickelt, wird betont. Die Zahl der speziell ausgebildeten Beamt:innen wurde auf mehr als 800 erhöht, Ziel sei ein Präventionsexperte bzw. eine -expertin auf jeder Inspektion. Eine höhere Zahl an Wegweisungen bedeute in jedem Fall die Verringerung des Dunkelfeldes.

Jemanden, von dem Gewalt ausgeht, aus Wohnung oder Haus sowie der unmittelbaren Umgebung wegweisen und auch die Rückkehr verbieten kann die Polizei, wenn - zum Beispiel nach einer Misshandlung oder Drohung - angenommen werden muss, dass die Gesundheit, die Freiheit oder gar das Leben des Opfers gefährdet ist. In einem solchen Fall wird auch sofort der Hausschlüssel abgenommen, nur dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen mitgenommen werden.

(Quelle: apa)

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