Wer darf feiern gehen?

Hitzige Debatte um Voraussetzungen für Nachtgastro

Veröffentlicht: 18. Juni 2021 15:39 Uhr
Wenn mit 1. Juli wie am Donnerstag von der Regierung angekündigt die Sperrstunde fällt, darf unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) auch wieder im Club gefeiert und getanzt werden. Jedoch wird nun über die nötigen Voraussetzungen für Clubbesucher diskutiert.

Die Öffnung der Nachtgastro wurde schon gestern vom Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) kritisch beäugt. Sein Vorschlag, hier eher auf 1-G (geimpft) runterzufahren, bekam am Freitag nun Unterstützung vonseiten der Ärztekammer, die aber 2-G als Lösung sieht.

 

2-G-Regel in Nachtgastro ausreichend?

Insgesamt befand Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich, die Öffnungsschritte als "gut und richtig", gleichzeitig warnte er aber vor Leichtsinn: "Deshalb kann ich dem Vorstoß von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, nur Geimpfte in die Nachtklubs zu lassen, etwas abgewinnen. Ich würde auch Genesene berücksichtigen, also ,2-G ́ statt ,3-G ́ - aber nur getestet ist zu wenig." 

 

Wenige Junge gegen Corona geimpft

Hacker äußerste seine Bedenken unter Verweis auf die noch sehr geringe Durchimpfungsrate der Unter-30-Jährigen. Und er plädierte dafür, dass nur Geimpfte Zutritt zur Nachtgastronomie bekommen sollten.

"Kein Grund zur Sorglosigkeit"

So weit wollte Niedermoser nicht gehen, "schließlich sind Tests nur eine Momentaufnahme, bieten keinerlei Sicherheit. "Auch wenn die Infektionszahlen derzeit gut sind und die Öffnungsschritte absolut in Ordnung sind, braucht man nur über die Grenzen - etwa nach Großbritannien - zu schauen um zu sehen, dass kein Grund für Sorglosigkeit besteht", betonte Niedermoser und riet erneut allen, sich rasch einen Impftermin zu besorgen.

(Quelle: apa)

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