Von 986 Beschwerden wurden 775 Fälle bearbeitet - denn eine Befassung der Schlichtungsstelle kann erst erfolgen, wenn bereits Kontakt mit den Bahnunternehmen aufgenommen wurde, dieser aber nicht zu Erfolg geführt hat. Die größte Gruppe (43 Prozent) machen Strafen, Inkassoforderungen und Erstattungen aus, schilderte Röhsler.
Rund 15 Prozent der Fahrgäste beschwerten sich in der Kategorie Information und Kundenkontakt, vor allem über falsche Informationen durch Bahnpersonal. Auch ausgebliebene Entschädigungszahlungen machen mit zwölf Prozent eine große Gruppe aus. "Hat ein Zug im Fernverkehr mehr als 60 Minuten Verspätung, hat der Fahrgast das Recht auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises, sind es mehr als 120 Minuten, auf 50 Prozent", erklärte die Geschäftsführerin der Schienen-Control.
Was als Fernverkehr gilt, entscheidet die Zuggattung. So ist etwa eine Reise im ICE oder im Railjet automatisch Fernverkehr. Wird eine Entschädigung nicht geleistet, können sich Fahrgäste an die Schlichtungsstelle wenden. Im Jahr 2012 konnten 95 Prozent der eingelangten Schlichtungsfälle positiv abgeschlossen werden, insgesamt erwirkte die Einrichtung Strafnachlässe und Entschädigungen in der Höhe von 45.600 Euro.
Beschwerden habe es sowohl über die Österreichischen Bundesbahnen, als auch über den privaten Konkurrenten Westbahn gegeben, meinte Röhsler. Die meisten Fälle wurden im Osten des Landes, vor allem in Wien, eingereicht.
(Quelle: salzburg24)