Ausgenommen sind Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, so Mückstein. Mitgetragen wird das Vorhaben von den NEOS und der SPÖ.
Ärztliche Bestätigung für Impfpflicht-Ausnahme
Für die Ausnahmegründe brauche es eine ärztliche Bestätigung, betonte Mückstein bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Edtstadler, an der auch NEOS-Vorsitzenden Beate Meinl-Reisinger teilnahm. Ausstellen können ein solches Ausnahme-Attest etwa allgemeine Kassenärzte, Fachärzte mit internistischem Sonderfach, Psychiater, sowie Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gynäkologen und Amtsärzte. Gleichzeitig betonte Mückstein, dass die Impfung für Schwangere "ausdrücklich empfohlen ist". Auch in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums gibt es "eindeutige Empfehlungen" dafür, so der Minister.
Impfstichtage vier Mal im Jahr
Vierteljährlich werden die sogenannte "Impfstichtage" stattfinden, an diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Der erste Stichtag wird der 15. März sein, sagte Mückstein.
Bis zu 3.600 Euro Strafe möglich
Wer sich nicht eintragen lässt, dem drohen Geldstrafen - im ordentlichen Verfahren bis zu 3.600 Euro, dabei sind die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Alternativ kann auch ein sogenanntes "abgekürztes Verfahren" geführt werden, hier beträgt das Strafausmaß bis zu 600 Euro. Ungeimpfte werden dann vierteljährlich dazu aufgefordert, sich impfen zu lassen, oder einen Ausnahmegrund ins Impfregister eintragen zu lassen. "Ist das nicht der Fall, werden Strafen vierteljährlich verhängt", so Mückstein. Ein Außerkrafttreten des Gesetzes ist laut Presseinformation "voraussichtlich" Ende Jänner 2024 vorgesehen.
Gesundheitsminister hat Meinung geändert
Der Gesundheitsminister betonte, dass er bei seinem Amtsantritt nicht gedacht hätte, dass eine allgemeine Impfpflicht notwendig sein könnte. "Wir alle, die wir hier stehen, haben lange eine allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen. Wir haben aber auch alle viel gelernt" - auch, dass man keine Versprechen mehr machen sollte. Und dass man "aus dem ewigen Kreislauf des Auf - und Zusperrens ausbrechen" wolle. Der Entwurf geht nun bis zum 10. Jänner in Begutachtung und kann damit Anfang Februar in Kraft treten, sagte Mückstein.
Meinl-Reisinger: "Es geht um Menschenleben"
NEOS-Vorsitzende Meinl-Reisinger sagte, es gehe vor allem darum, Menschenleben zu retten. "Wir haben uns in den vergangen Monaten immer gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, dafür aber dutzende Vorschläge gemacht, um Menschen mit positiven Anreizen von der Impfung zu überzeugen." Dies sei aber nicht gelungen. Man gehe nun gerade aus dem Lockdown heraus. Aber "in ein paar Wochen steht schon wieder die nächste Welle an" - das Ergebnis dürfe kein neuerlicher Lockdown sein "und dann wieder einer und wieder einer". "Daher habe ich meine Meinung (zur Impfpflicht, Anm.) geändert - wie so viele Experten und Politiker auch." Gerade für jeden liberal denkenden Menschen sei eine Impfpflicht eine unglaubliche Zumutung, räumte sie ein. "Ich unterstütze die allgemeine Impfpflicht - aber ich stelle meinen Abgeordneten die Abstimmung frei. Aber es wird sich eine deutliche Mehrheit der (pinken, Anm.) Abgeordneten für die Impfpflicht aussprechen."
Auch SPÖ unterstützt Impfpflicht
Seitens der SPÖ hieß es aus dem Büro von Parteivorsitzender Pamela Rendi-Wagner, die Partei unterstütze den Impfpflicht-Entwurf grundsätzlich, auch wenn die Pflicht "nie das Ziel war". "Eine hohe Durchimpfungsrate ist entscheidend, um den Teufelskreis von Lockdowns zu durchbrechen. Nur gemeinsam können wir das Sicherheitsnetz einer hohen Durchimpfungsrate von 90 Prozent erreichen, um weitere Lockdowns zu verhindern", so Rendi-Wagner in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. "Leider hat es die Bundesregierung nicht geschafft, diese hohe Durchimpfung zu erreichen. Die allgemeine Impfpflicht war zwar nie unser Ziel, ist aber jetzt leider notwendig geworden.
Die SPÖ unterstützt den Gesetzesentwurf und hat sich in den vergangenen Tagen aktiv mit Expertise eingebracht." Die SPÖ nehme die politische Verantwortung als staatstragende Partei "sehr ernst", betonte sie. Auch habe sie "wichtige Punkte" durchgesetzt, etwa eine ausführliche Begutachtung, die Einbindung von Datenschutz- und Verfassungsexperten, keine Freiheits- und Beugestrafen und einkommensabhängige Strafen. Das Fernbleiben bei der Pressekonferenz erklärte man in Rendi-Wagners Büro damit, dass es der SPÖ um die Inhalte, "nicht um irgendeine Inszenierung" gehe. Ähnlich äußerte sich SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried in einer Aussendung. "Die Impfpflicht ist nichts, was wir uns gewünscht haben. Sie ist leider notwendig geworden, weil die ÖVP im Pandemie-Management versagt, den Sommer verschlafen und die Impf-Kampagne abgeblasen hat."
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Mit dabei am Podium ist NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger. Bei dem Termin wird es wohl um die Einigung auf den entsprechenden Gesetzesentwurf gehen, der noch Ende dieser Woche in Begutachtung gehen soll.
Entwurf mit Verfassungsministerium erarbeitet
Weitere Details zur geplanten Pressekonferenz um 13 Uhr wurden Donnerstagfrüh vorerst noch keine bekannt gegeben. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es zuletzt am Montag, der Entwurf werde gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS erarbeitet. Er solle "im Lauf der Woche" in Begutachtung gehen. Die SPÖ ist zwar nicht bei der Pressekonferenz im Kanzleramt vertreten, unterstützt aber den Entwurf, wie es in der Früh aus der Partei auf APA-Anfrage hieß.
Details noch nicht bestätigt
Grundsätzlich geplant ist, dass die Impfpflicht ab 1. Februar 2022 in Kraft tritt. Bereits Anfang der Woche sind zahlreiche Details zum geplanten Gesetz durchgesickert, die allerdings vom Gesundheitsministerium bisher nicht bestätigt wurden. Laut einem Gesetzesentwurf, der Anfang der Woche der APA vorlag, werden alle Ungeimpften am 15. Februar 2022 Post vom Gesundheitsminister bekommen, mit der Aufforderung, impfen zu gehen. Ab 15. März werden demnach dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Wer die Impfung verweigert, kann demnach mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Das eingenommene Geld soll in die Krankenanstalten fließen. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht wird in dieser Entwurfs-Version explizit ausgeschlossen.
Drei Stiche Pflicht
Die Impfpflicht umfasst demnach drei Stiche. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit Corona anstecken, müssen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen. Gelten soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. Die allermeisten davon sind bereits zumindest einmal geimpft - 1,4 Millionen aber noch nicht.
Laut diesem Entwurf sollen mehrere Gruppen von der Impfpflicht ausgenommen sein: Neben Kindern unter 14 auch Schwangere und jene Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impften lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion.
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(Quelle: apa)