Gastro-Rauchverbot

In 10.000 Betrieben darf noch geraucht werden

Veröffentlicht: 19. Juni 2019 13:01 Uhr
Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich hat sich am Mittwoch in einer Stellungnahme gegenüber der APA gewünscht, dass die Situation für die Gastwirte klar geregelt werde, denn die Außerkraftsetzung der Regelung sei sehr rasch gekommen. Schätzungen gehen von rund einem Drittel aller Betriebe aus, in denen bisher noch geraucht werden durfte - das sind rund 10.000.

Was die Kosten für Rückbauten betrifft, wurde die letzte Erhebung im Jänner 2015 gemacht, als bekannt wurde, dass ein generelles Rauchverbot beschlossen werden soll. Dabei wurden für 2009 bis Ende 2014 Investitionskosten für Raumabtrennungen und Lüftungsanlagen in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro festgestellt. Dazu kommen noch Aufwendungen für Rückbauten von obsolet gewordenen Mauern, Glaswänden und Türen, die den Betriebsablauf stören, die im Fachverband damals auf ca. 20 Mio. geschätzt wurden. Die Wirtschaft benötige jedenfalls Berechenbarkeit und Rechtssicherheit. Kosten für Investitionen, die nun nicht mehr genutzt werden können, müssten abgegolten werden, fordern die Wirte.

Rauchverbot: Anrainerschutz als Problematik

Problematisch erscheint das Thema Anrainerschutz, wenn zahlreiche Gäste vor den Lokalen rauchen: Oberstes Ziel der WKÖ sei es, dass die Gastronomiebetriebe in dieser Frage vor "überbordenden Auflagen" bewahrt bleiben. In Hinblick auf die Nachtgastronomie gebe es noch eine Reihe von Punkten zu regeln - aus Sicht des Fachverbands könnten die Wirte für die Raucher im Freien nicht in die Verantwortung genommen werden. Hier müssten pragmatische Lösungen im Sinne der Gäste, Wirte und Anrainer gefunden werden.

Die Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer befürchtet für den urbanen Raum "fatale" Auswirkungen. "Eine reine schwarz-weiß Lösung wird zu wenig sein, denn die Gastronomie ist eine derart vielfältige Branche, dass eine einzige Lösung zu noch mehr Problemen auf anderer Ebene führen wird", so Obmann Peter Dobcak.

Ausnahme für Nachtgastronomie gefordert

Er forderte eine Ausnahmeregelung für die Nachtgastronomie, mit speziellem Fokus auf die Bars und Clubs, die bei einem Rauchverbot mit massiven Anrainerproblemen zu kämpfen hätten. Weiters benötige man eine Ausnahmeregelung für Betriebe, die Rauchen als zentrale Existenzgrundlage haben, wie beispielsweise die Shisha-Bars. "Wir brauchen für die mehr als 500 Shisha-Lokale eine Ausnahmeregelung, um die Lebensqualität der Anrainer sowie das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Betriebe abzusichern.

(Quelle: apa)

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