Änderungen in kleineren Details werden allerdings nicht ausgeschlossen. Wichtig war der Volkspartei, dass das Verbot erst mit 1. November in Kraft tritt, um entsprechende Übergangsfristen zu gewährleisten.
Parlamentarisch ist das Gesetz rasch umsetzbar. Schon in der vergangenen Plenarwoche des Nationalrats wurde gegen die FPÖ ein Fristsetzungsantrag beschlossen, der garantiert, dass die Materie Anfang Juli auf die Tagesordnung kommt. Kurz darauf wird der Bundesrat den parlamentarischen Weg abschließen.
So soll das Rauchverbot aussehen
Der Beschluss aus dem Jahr 2015, der unter Rot-Schwarz getätigt wurde, sah ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie (ausgenommen Gärten) vor, das auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten umfasste. Betroffen waren alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden (z.B. auch Versammlungen in Pfarrsälen oder Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate).
(Quelle: apa)