Pionierboot-Unfall

Justiz stellt Ermittlungen ein

ABD0042_20180901 - HAINBURG - ÖSTERREICH: ZU APA0097 VOM 1.9.2018 - Auf der Donau bei Hainburg, Bezirk Bruck a.d. Leitha, ist am Samstag, 1. September 2018, ein Bundesheer-Boot gekentert. Zwei Mädchen mussten in der Folge reanimiert werden. Der Unfall ereignete sich im Rahmen des sogenannten Girls' Camp. Im Bild: Einsatzkräfte an der Unglücksstelle. - FOTO: APA/HARALD SCHNEIDER
Veröffentlicht: 07. Oktober 2019 14:34 Uhr
Der Unfall mit einem Bundesheerboot auf der Donau bei Hainburg (Bezirk Bruck a. d. Leitha) im September 2018 wird keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen haben. Nach der Diversion für den 33-jährigen Lenker des Wasserfahrzeuges wies das Landesgericht Korneuburg den Fortführungsantrag in Bezug auf Versagen in der Rettungskette ab, bestätigte ein Sprecher einen Bericht des ORF Niederösterreich.

Ereignet hatte sich der folgenschwere Unfall am 1. September 2018 im Rahmen des Girls' Camp. Dabei handelte es sich um ein Schnupperwochenende des Bundesheeres. Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen – acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten – besetzt, als es kenterte. Zwei Frauen, die unter das Wasserfahrzeug geraten waren, wurden erst nach 39 bzw. 45 Minuten befreit. Die Teilnehmerinnen im Alter von 18 und 22 Jahren mussten reanimiert werden und wurden in Wiener Krankenhäuser geflogen. Über ihren Gesundheitszustand gab es auf Wunsch der Angehörigen keine weiteren Informationen.

Der 33-jährige Unteroffizier musste sich im Mai am Bezirksgericht Bruck an der Leitha wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Der Mann erhielt eine Diversion, in deren Rahmen er 3.400 Euro Geldbuße bezahlen musste.

Verfahren zu Rettungskette eingestellt

Ein Verfahren in Bezug auf ein allfälliges Versagen in der Rettungskette wurde Mitte Mai eingestellt. Ein Opferanwalt stellte einen Fortführungsantrag, der nunmehr von einem Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Korneuburg abgelehnt wurde. Nach Angaben eines Gerichtssprechers zur APA mangelte es an der Kausalität. "Selbst wenn die Rettungskette zu hundert Prozent funktioniert hätte, wäre es bei den Opfern zu einem großen Sauerstoffmangel gekommen", somit liege "kein strafbares Verhalten" vor, hieß es am Montag.

Boot kentert: Verfahren gegen Unteroffizier

Für den Unteroffizier stehen berufliche Konsequenzen im Raum. Ein im Mai eingeleitetes Disziplinarverfahren laufe weiterhin, sagte Bundesheersprecher Michael Bauer auf APA-Anfrage. Änderungen soll es bei ähnlich gelagerten Terminen wie dem Girls' Camp geben. Bei einem sogenannten Wassergipfel seien 14 Empfehlungen ausgesprochen worden, die "zum Teil auch schon umgesetzt" wurden, betonte Bauer. Dazu gehört unter anderem, dass es künftig bei Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit zusätzliches Rettungspersonal geben soll. Außerdem soll das Verhalten beim Kentern eines Bootes künftig in die Soldaten-Ausbildung aufgenommen werden.

(Quelle: apa)

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