Pfiat di, Smartphone!

Kärntner Volksschulen wollen Handys verbannen

Veröffentlicht: 27. Jänner 2025 14:38 Uhr
Ein Handyverbot soll es künftig in Kärntens Volksschulen geben. Zudem sind auch für zehn- bis 14-jährige Schülerinnen und Schüler strengere Regeln geplant. Dadurch soll u.a. die Konzentrationsfähigkeit erhöht werden.

An Volksschulen in Kärnten soll in Zukunft ein Handyverbot gelten. Ziel sei es, die Lern- und Lehrumgebung zu verbessern sowie die Konzentrationsfähigkeit der Kinder zu erhöhen. Für Zehn- bis 14-jährige Schülerinnen und Schüler soll es wohl kein Verbot, aber eine "regulierte Nutzung" geben, sagte Kärntens Bildungsreferent Daniel Fellner (SPÖ) am Montag.

Bundesweite Handy-Regelung als Ziel

Aktuell werde in Kärnten gemeinsam mit den Verantwortlichen an einem entsprechenden Erlass gearbeitet. Ziel soll es sein, eine gemeinsame Empfehlung für Kärnten auszuarbeiten, "um dann mit der neuen Bundesregierung einheitlich gültige Regelungen zu bewirken", so Fellner. Ziel sei nämlich eine bundesweit einheitliche Lösung, das Thema soll auch bei der Konferenz der Bildungsreferentinnen und -referenten im Herbst zur Sprache kommen.

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Was Schüler in Mittelschule und AHS-Unterstufe angeht, seien "pädagogische, soziale und technologische Aspekte" zu beachten. Allerdings wurde auf die Zusammenhänge von Aufmerksamkeitsdefiziten und steigendem Handykonsum verwiesen. Immer lauter werde der Wunsch von Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch Eltern, in der Handyfrage in Schulen zu handeln: "Mit einem Handyverbot im Volksschulunterricht soll der soziale, kreative und kognitive Entwicklungsraum unserer Kinder noch mehr geschützt werden", so Fellner.

ÖVP-Landesparteiobmann Martin Gruber erklärte in einer Aussendung, Kinder müssten vor "digitalen Gefahren" geschützt werden. Aus diesem Grund begrüße er die Pläne: "Das Verbot privater Handys muss allerdings für die gesamte Pflichtschule gelten", so Gruber. Team Kärnten-Obmann
Gerhard Köfer meint hingegen, der Einsatz von Handys im Unterricht sollte "schulautonom unter Einbeziehung von Schulleitung, Lehrern und Eltern" geregelt werden, von pauschalen Verboten halte er nichts.

(Quelle: apa)

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