Neuer Gesetzesentwurf

Plakolm glaubt an Verfassungskonformität des Kopftuchverbots

Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) am Montag, 20. Oktober 2025, anl. der PK "Begleitmaßnahmen zum Kinderkopftuchverbot" im Bundeskanzleramt in Wien.
Veröffentlicht: 20. Oktober 2025 13:25 Uhr
Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) zeigt sich zuversichtlich, dass der neue Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot für unmündige Mädchen an Schulen diesmal vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) halten wird. Eine frühere Regelung war 2020 wegen Verstoßes gegen das Gebot religiöser Neutralität aufgehoben worden.

Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hält das Kopftuchverbot für unmündige Mädchen an Schulen in der nun geplanten Form für verfassungskonform. Eine erste Regelung an Volksschulen war Ende 2020 wegen der Konzentration auf den Islam vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden. Er sah dies im Widerspruch zum Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Um den Bedenken zu kontern, soll es diesmal Begleitmaßnahmen geben, von denen zwei am Montag vorgestellt wurden.

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"Ja, bin zuversichtlich, dass dieser Gesetzesentwurf auch halten kann und wird", meinte Plakolm im Bundeskanzleramt zum nunmehrigen zweiten Anlauf. Bis Donnerstag läuft die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf, in der bereits viel Kritik laut wurde. Danach werde man die eingegangenen Stellungnahmen gegebenenfalls einarbeiten, meinte die Ministerin. Die Kritikpunkte des VfGH habe man ernst genommen, sehr sorgfältig mit Verfassungsjuristen zusammengearbeitet und deshalb auch ein breites Maßnahmenpaket jenseits des Kopftuchverbots geplant.

"Kein harmloses Stück Stoff"

Zur Frage, warum sich die Koalition weiter nur auf Kopftücher und nicht auf alle religiösen Symbole konzentriere, meinte die Ministerin, dass das Kopftuch junge Mädchen daran hindere, in Gleichheit mit den Buben und in Selbstbestimmung aufzuwachsen. Plakolm sprach von kultureller Gewalt und falschen Ehrvorstellungen. "Es geht hier nicht einfach um ein einfaches Stück Stoff. Es geht um viel mehr", sagte sie: "Es ist definitiv kein harmloses Stück Stoff, sondern ein Symbol eben genau dieser Unterdrückung."

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Ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Selbstbestimmung von Mädchen, zur präventiven Arbeit mit Burschen und Sittenwächtern sowie zur Unterstützung und Aufklärung von Eltern soll aus der Sicht der Ministerin das Gesetz begleiten. Es gebe dazu Förderungen im Ausmaß von 6,5 Mio. Euro und bereits mehr als 30 Einreichungen. Anfang November soll eine Kommission über die Zuschläge entscheiden.

Gleichberechtigung und Selbstbestimmung

Zwei bereits etablierte Projekte wurden im Rahmen der Pressekonferenz vorgestellt. Sonia Koul vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) präsentierte deren Frauenzentrum, in dem es um die Kernziele Gleichberechtigung und Selbstbestimmung gehe. Integrationsexpertin Emina Saric stellte das gewaltpräventive Bildungsprojekt "Heroes.Steiermark" vor, bei dem seit 2017 junge Männer als Vorbilder für ihre Peer Groups ausgebildet werden.

Kritik kam von der Opposition. "Mit Workshops kommt man dem politischen Islam und seiner Frauenverachtung nicht bei", meinte FPÖ-Familiensprecherin Ricarda Berger in einer Aussendung. Es brauche ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam und ein generelles Kopftuchverbot in Schulen, nicht nur für unter 14-Jährige, sondern für alle Schülerinnen, Lehrerinnen und Betreuungspersonen. Für die Grüne erklärte die stellvertretende Klubobfrau Sigrid Maurer, dass man zwar gegen den Zwang zum Kopftuchtragen eintrete. Laut Verfassungsjuristen sei es der Regierung aber nicht gelungen, ein Gesetz vorzulegen, das vor dem Verfassungsgerichtshof halten werde. "Einem verfassungswidrigen Gesetz können wir nicht zustimmen", erklärte sie daher.

(Quelle: apa)

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