Nach Prüfung auf Vorliegen eines Anfangsverdachts habe man lediglich entschieden, bei einzelnen Anzeigen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu verzichten, so der Sprecher.
Kein "gerichtlich strafbarer Tatbestand"
Es geht hier um Vorteilsannahme, konkret geforderte Parteispenden zwischen 500.000 und zwei Mio. Euro für künftige Bauaufträge durch Strache sowie die Übersetzung durch Gudenus ins Russische. Weil solche Vergaben im Juli 2017 aber noch gar nicht in deren Aufgabenbereich lagen, sei kein gerichtlich strafbarer Tatbestand erfüllt, heißt es in der Entscheidung der WKStA.
Die Conclusio der WKStA: "Die Forderung einer finanziellen Unterstützung dafür, dass der Täter in die Position des Amtsträgers kommt, verbunden mit dem Versprechen, sich dadurch in der allfällig zu erlangenden Position als Amtsträger beeinflussen zu lassen oder einen allfälligen anderen Amtsträger zu beeinflussen, ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar." Nachsatz: "Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese – allfällige planwidrige – Lücke zu schließen."
Diese Anzeigen werden nicht verfolgt:
Auch weitere Vorteilannahme-"Anzeigevorbringen" gegen FPÖ-Politiker werden von der WKStA nicht weiter verfolgt, so etwa gegen Straches Nachfolger als Parteichef, Norbert Hofer, aber auch gegen die Generalsekretäre Harald Vilimsky und Christian Hafenecker sowie gegen Ex-Innenminister Herbert Kickl. Derzeit keinen Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung sieht die Staatsanwaltschaft auch beim Vorwurf, Kickl habe einen Unternehmer zu FPÖ-Parteispenden über den Verein "Austria in Motion" aufgefordert.
Nicht weiter verfolgt wird zudem der Vorwurf, Strache und Gudenus hätten zusammen mit weiteren FPÖ-Mitgliedern zusammen mit Verantwortlichen von "Großspendern" eine staatsfreundliche Verbindung gegründet. Keinen Anfangsverdacht sieht die WKStA zudem bei der vorgeworfenen Beleidigung und üblen Nachrede zulasten politischer Mitbewerber, die sich auf bisher unveröffentlichten Teilen des Videos befinden sollen. Einerseits sei dies bloße Spekulation, andererseits wäre dies bereits verjährt, heißt es in der mit 29. August 2019 datierten Entscheidung.
Vilimsky sieht Entlastung
Für FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ist das eine Bestätigung für die beiden. "Dies sei ein Schlag ins Gesicht derer, die mangels Inhalten das Ibiza-Video für einen schmutzigen Wahlkampf ausnutzen wollten", meinte er. Eine erste Entlastung Straches ortete er schon im kürzlich veröffentlichten Buch "Die Ibiza-Affäre" (was dessen Autoren allerdings vehement in Abrede stellen, Anm.). Nunmehr folge die zweite Entlastung Straches durch die WKStA, so Vilimsky
(Quelle: apa)