Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen.
Namen, Titel und Geburtsdatum für SIM-Karten
"Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen", meinte Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer. HIER findet ihr Informationen von rund 20 Betreibern.
Die Betreiber müssen Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen; ihnen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Sie dürfen für die Erfassung der Daten ein Entgelt verlangen. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam ("Photoident"). Minderjährige können sich eigenständig registrieren.
(Quelle: apa)