BFA-Bescheid

Klimaaktivistin Anja Windl muss Österreich verlassen

Veröffentlicht: 07. April 2025 10:21 Uhr
Ein zweijähriges Aufenthaltsverbot in Österreich hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gegen die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl verhängt. Ihr werde sogar vorgeworfen, die „politischen Verhältnisse in Österreich verändern zu wollen“.

Mehr als zwei Jahre nach Beginn des fremdenrechtlichen Verfahrens gegen die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl hat ihr das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein zweijähriges Aufenthaltsverbot in Österreich erteilt. Ein Bescheid der Leobener Außenstelle des BFA liegt seit vergangener Woche vor, wie der APA Windl selbst und ihr Rechtsanwalt Ralf Niederhammer bestätigten. „Die Argumentation der Behörde entbehrt jeder Grundlage“, kritisierte der Anwalt am Montag.

Anja Windl laut BFA „Gefahr für öffentliche Ordnung“

Die Voraussetzung für ein solches Verbot sei aufgrund Windls langer Aufenthaltsdauer in Österreich eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“, erläuterte Niederhammer. „Man wirft ihr aber vielfach die Aktivitäten der ‚Letzten Generation‘ und ihre Social-Media-Auftritte vor“, hielt er fest. „Inwiefern davon eine derartige Gefährdung ausgehen soll, die ein Aufenthaltsverbot rechtfertigt, ist mir nicht klar“, sagte der Rechtsanwalt. „Das BFA beschuldigt sie sogar, die politischen Verhältnisse in Österreich verändern zu wollen. In Anbetracht, dass sie sich für die Einhaltung der Forderungen des Klimarates einsetzt, ist das einigermaßen kurios.“

In dem der APA vorliegenden Bescheid vom vergangenen Donnerstag wird der 28-Jährigen unter anderem eine „führende Rolle“ für das Anwerben neuer Mitglieder zugeschrieben und ihr ein „Schwerpunkt“ im „Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ attestiert. Sie sei zudem mehrmals wegen des Verdachts strafbarer Handlungen „polizeilich in Erscheinung getreten“. Ihre „querulatorische Neigung“ sei dabei jedoch kein Ausdruck von Aktivismus, sondern auf „weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ ausgerichtet, wie es in dem Schreiben heißt.

Niederhammer kündigte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. Damit werde auch die rechtlich vorgesehene vierwöchige Frist zum Verlassen des Landes aufgeschoben.

Windl selbst spricht von „beunruhigendermUmgang mit Aktivismus"

Windl selbst sprach gegenüber der APA von „einem Versuch, gegen friedlichen Protest vorzugehen“. Es werde ein „beunruhigender Umgang mit Aktivismus normalisiert“. Sie habe seit sieben Jahren ihren „Lebensmittelpunkt in Österreich“, sagte Windl. „Ich werde das Land nicht freiwillig verlassen.“

Das BFA prüft seit März 2023 „eine aufenthaltsbeendende Maßnahme“ gegen sie. Das Innenministerium hatte damals auf den Datenschutz verwiesen. Zum grundsätzlichen Vorgehen bei Aufenthaltsverboten hielt das Ministerium am Montag fest, dass im Zuge des Verfahrens „alle relevanten Informationen gesammelt und die Umstände jedes Einzelfalles genau geprüft“ würden. „Die fremdenrechtliche Beurteilung erfolgt eigenständig und unabhängig von den Strafgerichten“, hieß es weiter. Es handle sich immer um „eine administrativrechtliche Maßnahme zum Schutz vor Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“.

Windl lebt seit Herbst 2017 in Klagenfurt. Die bayrische Studentin gilt als eines der Gesichter des im August 2024 aufgelösten österreichischen Ablegers der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“. Zusammen mit der Gruppe hatte sie in den vergangenen Jahren unter anderem mit Verkehrsblockaden auf Straßen oder Autobahnen gegen die Klimapolitik der Bundesregierung protestiert.

Die Frage zur strafrechtlichen Relevanz der Proteste ist dabei noch immer ungeklärt. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der schweren Sachbeschädigung gegen die Studentin und weitere ehemalige Mitglieder der „Letzten Generation“ sind seit November 2023 anhängig.

(Quelle: apa)

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