Bei Flächenwidmungen kommt es zu einer Änderung. Die Länder werden mit einer am Mittwoch gegen die Stimmen von FPÖ und NEOS im Nationalrat beschlossenen Verfassungsnovelle die Möglichkeit bekommen, für Umwidmungen in Bauland Gegenleistungen im öffentliche Interesse einfordern zu können.
Konkret werden sie ausdrücklich dazu ermächtigt, in Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung landesgesetzliche Bestimmungen zu beschließen, die „zur Verfolgung öffentlicher Interessen das Zustandekommen eines zivilrechtlichen Vertrages als eine Voraussetzung für hoheitliches Handeln vorsehen“.
Bauland kann für öffentliches Interesse umgewidmet werden
Vereinfacht zusammengefasst bedeutet dies, dass beispielsweise die Umwidmung in Bauland mit bestimmten Auflagen wie der Errichtung eines Radwegs oder eines Spielplatzes gekoppelt werden kann. Die FPÖ sieht durch die Regeln die Rechte der Grundeigentümer, aber auch der Bürgermeister eingeschränkt, die NEOS brachten rechtliche Bedenken vor.
Grüne sehen Vorstoß für leistbaren Wohnraum
Lob an dem Beschluss kommt von den Salzburger Grünen. In einer Aussendung fordern sie nun, dass der Beschluss auch auf Landesebene umgesetzt wird. Der stellvertretende Klubobmann hebt in einer Aussendung die Vorteile der Neuregelung hervor: „In den 1990er Jahren hat die Koppelung von Widmung und Raumordnungsvertrag für viele leistbare Wohnungen in Salzburg gesorgt, bis diese durch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gestoppt wurde. Nun wurde eine entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen.“
Ebenso positiv sieht die Salzburger ÖVP die Neuregelung. „Jahrelang hat die Salzburger Volkspartei dafür gekämpft, Landeshauptmann Wilfried Haslauer hat einen entsprechenden Beschluss der Landeshauptleute zustande gebracht, jetzt wird das Vorhaben endlich realisiert“, zeigt sich ÖVP-Wohnbausprecher und Klubobmann Wolfgang Mayer erfreut. Es sei ein Meilenstein in der Wohnbaupolitik, der rechtlich die Schaffung von leistbarem Wohnraum erleichtert.
(Quelle: salzburg24)