Nach Misstrauensvotum

Liste JETZT will Kurz-Rückkehr verhindern

ABD0119_20190527 - WIEN - ÖSTERREICH: Alfred Noll (JETZT) während einer Nationalratssitzung zum Thema "Ibiza-Video" mit Dringlicher Anfrage und Misstrauensantrag am Montag, 27. Mai 2019 in der Wiener Hofburg. - FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER

Veröffentlicht: 17. September 2019 06:40 Uhr
Die Liste JETZT will ein de facto Rückkehr-Verbot für Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) durchsetzen. Sowohl Bundeskanzler als auch Minister, gegen die ein Misstrauensvotum im Nationalrat erfolgreich war, sollten nicht mehr in ihre alten Funktionen zurückkehren können, meint der Abgeordnete Alfred Noll, der einen entsprechenden Antrag im kommenden Plenum am 19. September einbringen will.

Kurz sowie seine - nach dem Ausscheiden der FPÖ-Minister gebildete - Übergangsregierung, die den anderen Parteien zu ÖVP-lastig war, wurden am 27. Mai mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT in einer historischen Sitzung des Nationalrats mittels Misstrauensantrag aus dem Amt gejagt. Sollte der Antrag von JETZT Zustimmung finden, könnten weder der einstige Regierungschef noch die restlichen Mitglieder dieses Kabinetts zurückkehren.

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Kurz-Misstrauensvotum würde Wirkung verfehlen

Gewählt werden die Mitglieder des Nationalrates, nicht die Regierungsmitglieder, argumentiert die Liste JETZT. Ein Misstrauensvotum sei immerhin die stärkste Waffe, welche der Volksvertretung gegen die Regierung zur Verfügung stehe. Diese würde ihre Wirkung verfehlen, wenn dieselben Personen gleich darauf wieder zu Regierungsmitgliedern ernannt werden könnten. 

Noll verweist auf Regelung in Deutschland

In Deutschland sei eines solche Regelung bereits Realität, so Noll. Dort müsse der Bundestag gleichzeitig mit dem Misstrauensvotum eine neue Bundeskanzlerin oder einen neuen Bundeskanzler wählen. "Ein mehrheitliches Misstrauensvotum hat ja einen guten Grund, man kann nicht so tun, als ob die betroffenen Personen gleich darauf wieder das Vertrauen des Parlaments hätten", meint der scheidende JETZT-Abgeordnete.

Das Rückkehrverbot soll sowohl die unmittelbar nächste Regierung betreffen als auch jene, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Misstrauensvotum gebildet wird. Geregelt werden soll dies durch ein Verfassungsgesetz, das die Bundesverfassung ändert. Dafür benötigt es allerdings die Zustimmung von zwei Drittel der Abgeordneten im Nationalrat.

(Quelle: apa)

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