Bundeskanzler Sebastian Kurz und Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP) haben sich am Montag "voller Vorfreude" auf die am Mittwoch bevorstehenden Öffnungen in Tourismus und Gastronomie gezeigt. Der 19. Mai sei "Startpunkt für unseren Kampf zurück zur Normalität", sagte Kurz in einer Pressekonferenz im Berghotel Tulbingerkogel in Mauerbach (Bezirk Sankt Pölten-Land). Die Buchungslage sei den Rückmeldungen zufolge gut, hieß es.
Restaurants und Hotels öffnen wieder
Die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen bezeichneten die beiden ÖVP-Politiker als herausfordernd für die Betriebe. "All das ist eine Frage der Zeit", meinte Kurz: "Wir werden mit entsprechendem Impffortschritt die Sicherheitsvorkehrungen zurückfahren können, so dass wir im Sommer zur Normalität zurückkehren können."
Mikl-Leitner sagte, nach einer langen und vor allem harten Zeit sowohl für Betriebe als auch für Besucher verspüre man eine "unglaubliche Dynamik und Vorfreude" der Gastgeber und Hoteliers. Viele Gastronomie- und Tourismusbetriebe seien in den nächsten Tagen bzw. Wochen ausgebucht, meinte die Landeshauptfrau.
"Wir können in einen wunderbaren Sommer hineinstarten", so Mikl-Leitner. Das Entscheidende sei aber das Thema Sicherheit: "Jeder möchte den Urlaub genießen und sich vor allem auch sicher fühlen."
Regeln für Gastro-Besuch im Überblick
Seit sechs Monaten gab es Wiener Schnitzel, Pinzgauer Kasnockn, Tiroler Knödel und Co entweder nur aus der eigenen Küche, zum Abholen oder als Lieferung nach Hause.
Lokalgäste haben künftig Zutritt, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind. Ab Mittwoch sind alle bisherigen Nachweise dafür gültig, ab Anfang Juni dann auch als Zertifikate/QR-Code im digitalen Grünen Pass. Sperrstunde ist um 22 Uhr.
Lokalbesuch mit Test- oder Impf-Nachweis
Gültige Tests sind negative PCR-Tests (Gültigkeit drei Tage ab Abnahme), Antigentests aus Teststraßen, Apotheken etc. (zwei Tage) und Antigentests aus Eigenanwendung mit behördlicher Erfassung ("Vorarlberger Modell", ein Tag Gültigkeit). Auch Selbsttests vor Ort wird es geben (gültig etwa für die Dauer des Gastronomie-Besuches), für Kinder werden auch die Schultests gelten.
Indoor sind vier Personen pro Tisch zuzüglich maximal sechs Kinder erlaubt, outdoor zehn Personen und zehn Kinder.
FFP2-Masken, Abstand und Co
Bis man am Tisch sitzt, müssen FFP2-Masken getragen werden. Auch für Mitarbeiter ist FFP2 vorgeschrieben. Wer vom Personal getestet, geimpft oder genesen ist, darf auch nur einen gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutz tragen.
(Quelle: apa)