Das heißt, dass ab Juli 2023 nur mehr derjenige, der eine:n Makler:in beauftragt, diese:n auch bezahlen muss. Für Mieter:innen bedeute das in Summe jährlich mehr als 55 Mio. Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen.
Änderung des Maklergesetzes
Bisher müssen immer Mieter:innen Maklergebühren - in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten - bezahlen, auch wenn der bzw. die Vermieter:in eine:n Makler:in herangezogen hat. Die Regierungsvorlage zur Änderung des Maklergesetzes wird kommenden Mittwoch im Ministerrat beschlossen, kündigten Zadic und Plakolm in einer gemeinsamen Presseinfo an.
"Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Wie überall sonst gilt nun auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt auch. Damit entlasten wir alle Wohnungssuchenden, die bisher hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten", freute sich Zadic, die den ersten Entwurf schon 2021 vorgelegt hatte. Auch Plakolm zeigte sich nun "froh, dass wir hier zu einer Einigung gekommen sind". Für junge Menschen sei die Umstellung auf das Bestellerprinzip ein großartiger Schritt. Sie würden sich damit fast ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung sparen.
Gesetz wird zur Hängepartie in Regierung
Dabei hatte es sich vor Kurzem noch gespießt: Zadic und Plakolm haben zwar im März 2022 eine Einigung präsentiert. Aber dann legte sich - wie die Grünen Ende November beklagten - die ÖVP quer gegen jene Bestimmung, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird.
Der nun vereinbarte Gesetzesentwurf sieht laut Presseinfo einen "umfassenden und strengen Umgehungsschutz" vor. Doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen (mittels vorgeschriebener transparenter Dokumentation) werde verhindert. Es soll nicht dazu kommen, dass Mieter und Mieterinnen statt der Maklerprovision andere Zahlungen beim Vertragsabschluss leisten müssen. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe.
Bestellerprinzip mit 1. Juli 2023
Aus dem ursprünglichen angestrebten Inkrafttreten mit 1. Jänner 2023 kann freilich nichts mehr werden, die Gesetzesänderung muss noch vom Parlament beschlossen werden. Aber jetzt stünden einem Inkrafttreten mit 1. Juli 2023 keine Hindernisse mehr entgegen, hieß es in der gemeinsamen Aussendung.
In Österreich gibt es demnach fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen, von denen rund ein Fünftel private Hauptmietwohnungen sind. Etwa die Hälfte davon wird befristet vermietet. Jährlich werden etwa 82.000 befristete (durchschnittlich auf viereinhalb Jahre) und 35.000 unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Von den Mieter:innen mit befristetem Vertrag erhalte derzeit jeder Dritte keine Verlängerung - und müsse somit einen teuren Wohnungswechsel vornehmen. Ab einer Befristungsdauer von über drei Jahren können Makler dafür die höchstmögliche Provision verlangen. Damit ergebe sich durch die Umstellung auf das Bestellerprinzip jährlich in Summe eine finanzielle Entlastung von 55 Mio. Euro.
(Quelle: apa)