Gesetzesentwurf

Kritik an Messenger-Überwachung hält an

Im Bild: Das Logo von WhatsApp, Instagram, Facebook und Messenger, aufgenommen am Donnerstag, 22. August 2024, in Wien.
Veröffentlicht: 30. Mai 2025 12:21 Uhr
Der Gesetzesentwurf zur geplanten Messenger-Überwachung stößt auf deutliche Kritik: Datenschützer, NGOs und Institutionen warnen vor rechtlichen Problemen und mangelnder Transparenz. Sie bemängeln, dass Sicherheitslücken lieber geschlossen statt für Überwachung genutzt werden sollten.

Die geplante Messenger-Überwachung ist in der Begutachtungsphase auf teils scharfe Kritik gestoßen. Vorgebracht werden in erster Linie rechtliche Bedenken den Datenschutz betreffend. Zudem wird in diversen Stellungnahmen betont, dass die Sicherheitslücken, über die eine Schadsoftware eingeschleust werden kann, lieber geschlossen werden sollten. Auch der Abfluss von Daten an Dritte wird befürchtet.

Anzeige für den Anbieter Pinpoll über den Consent-Anbieter verweigert

Der Gesetzesentwurf, dessen Begutachtung Anfang kommender Woche ausläuft, sieht für die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit des Zugriffs auf Messenger-Daten vor. Beschränkt werden soll dies auf Fälle, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Auch bei Spionage wäre der Einsatz möglich. Grundsätzlich kann laut Entwurf die Befugnis der Messengerüberwachung, die etwa WhatsApp und Skype trifft, nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich wäre. Im Anschluss müssten die Betroffenen informiert werden, dass ihre Messenger überwacht wurden.

Bedenken zu Software

Welche Software eingesetzt werden soll, ist nicht in dem Entwurf ausgeführt und dürfte aus Geheimhaltungsgründen auch künftig nicht kommuniziert werden. Datenschützer sehen hier keine staatlichen Möglichkeiten, die korrekte Handhabung durch die Hersteller sicherzustellen. Der Verband der Internet Service Provider (ISPA) gibt zu bedenken, dass sich die Direktion Staatsschutz Nachrichtendienste allein auf vertragliche Zusicherungen des Anbieters verlassen müsste, ohne sicher feststellen zu können, ob die Überwachungssoftware ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang tätig wird oder gegebenenfalls darüber hinaus Daten ausliest oder an Dritte übermittelt.

Die selbe Kritik äußert etwa Amnesty International. Mangels Transparenz und Einsicht in die technischen Gegebenheiten sei eine effektive Kontrolle durch Gerichte oder Rechtsschutzbeauftragte nicht möglich, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme der Organisation.

Sicherheitslücken sollen ausgenützt werden

Klar ist, dass eine Überwachungssoftware nur durch Sicherheitslücken eingeschleust werden kann. Hier setzt die Kritik diverser Organisationen an. Die Datenschützer von epicenter.works meinen, dass der Staat seinen positiven Schutzpflichten nachkommen und für die angemessene IT-Sicherheit sorgen sollte. Der Datenschutzrat befindet, dass die Datensicherheit im Allgemeinen gefährdet werde, wenn man eine solche Sicherheitslücke für Zwecke der Überwachung einzelner nütze, anstatt sie dem Hersteller des Computersystems zu melden, um sie möglichst rasch zu schließen.

Das Institut für Netzwerke und Sicherheit der JKU Linz argumentiert, dass der Kauf solcher Systeme teuer sei und das Budget belaste. Auch würde solche Software in problematischen politischen Umgebungen u.a. zur Verfolgung von Opposition oder Journalisten eingesetzt. Österreichische Sicherheitsbehörden würden somit durch ihre Geldflüsse an entsprechende Spionagesoftware-Anbieter dies mit unterstützen.

Kritik von Anwälten und Bischöfen

Das staatliche Hacken von Computersystemen sei als unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff abzulehnen, hält der Rechtsanwaltskammertag fest. Er macht zudem darauf aufmerksam, dass keine konkreten Bestimmungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern festgeschrieben worden seien. Beim selben Punkt hakt die Bischofskonferenz ein, die den Schutz der geistlichen Amtsverschwiegenheit nicht gewährleistet sieht. Das Bundesverwaltungsgericht hätte wiederum gerne mehr Personal für den sich anbahnenden Mehraufwand.

Grundsätzlich neutral zu dem Entwurf äußert sich die Datenschutzbehörde, macht aber klar, dass es sich um schwerwiegende Eingriffe in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte handle, daher auch entsprechende Kontroll-Möglichkeiten sichergestellt sein müssten. Zudem wird angemerkt, dass die Schaffung derart weitreichender technischer Eingriffsmöglichkeiten durch staatliche Behörden unter gleichzeitigem Ausschluss wesentlicher Teile der Öffentlichkeit zwingend mit einer erheblichen Verunsicherung von weiten Teilen der Bevölkerung einhergehen werde.

Die Begutachtungsfrist läuft kommenden Dienstag aus. Bis dahin sind wohl noch einige weitere Stellungnahmen zu erwarten. Offen ist, ob das Gesetz wie geplant noch vor dem Sommer beschlossen wird. Die NEOS gelten als eher skeptisch die Vorlage betreffend.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken