"Ich schwöre, dass ich es nicht absichtlich gemacht habe. Ich habe selbst Kinder", sagte der 30-Jährige laut der Dolmetscherin. An diesem Tag habe er erstmals Alkohol getrunken, "ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe". Nach dem letzten Stamperl könne er sich "wirklich an nichts mehr erinnern". Er fühle sich schuldig, weil er nicht wisse, was geschehen sei.
Angeklagter mit rund einem Promille im Blut
Bei der Festnahme wurde beim Erstangeklagten eine Alkoholisierung von rund 1,1 Promille festgestellt, sagte der Richter. Dieser Wert sei "weit davon entfernt, dass man nicht mehr weiß, was man tut". "Ich habe das Gefühl, dass Sie versuchen, alles auf den Alkohol zu schieben", meinte der Vorsitzende zum 30-Jährigen. "Ich habe keine Erinnerung", erwiderte der Angeklagte. Ähnlich äußerte sich der 29-Jährige. Er konnte sich seiner Aussage zufolge auch nicht mehr erinnern, dass er im Wasser gewesen sei - im Gegensatz zu seinen Angaben vor der Polizei. Getrunken habe man eine Flasche Wodka, es sei für ihn ebenfalls der erste Alkoholkonsum gewesen, berichtete der Zweitbeschuldigte in seiner Befragung.
Der 29-Jährige sei den Zeugenaussagen zufolge trotz der Alkoholisierung als Nichtschwimmer in der Lage gewesen, sich im Strudelbecken zu bewegen und Kinder zu berühren, hielt der Richter fest. "Sie können sich vorstellen, dass das passiert ist?", wollte der Richter vom 29-Jährigen zu den Vorwürfen wissen. "Ja. Es tut mir leid", erwiderte der Beschuldigte.
"Es hat Berührungen gegeben" und es stehe fest, dass diese "jedenfalls unangemessen waren", sagte der Verteidiger des Duos. Er verwies auf einen "beträchtlichen Alkoholkonsum" seiner Mandanten an diesem Tag, "sie können sich nicht mehr an Details erinnern".
Mädchen an Brust im Freibad Traiskirchen berührt
Im Anschluss an die Befragungen der Angeklagten wurden Videos der kontradiktorischen Vernehmungen der Opfer vorgespielt. Ein Mädchen erzählte etwa, im Strudelbecken im Intimbereich, an der Brust und am Gesäß berührt worden zu sein.
Bei den Unmündigen handelt es sich um fünf Mädchen im Alter von neun bis 13 Jahren sowie einen 13-jährigen Buben. Drei Opfer haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Für zwei wurden jeweils 3.000 Euro, für eines ein symbolischer Schadenersatz von 500 Euro gefordert.
Die beiden Männer, die im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen lebten, hatten einander laut dem Erstangeklagten rund zwei Wochen vor dem Vorfall kennengelernt. Sie wurden nach der Festnahme in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert.
(Quelle: apa)