Große Erinnerungslücken

Missbrauch im Freibad Traiskirchen: 18 Monate teilbedingte Haft

Prozess gegen zwei Männer wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen im Juni 2024 im Freibad Traiskirchen am Donnerstag, 03. Oktober 2024, am Landesgericht in Wiener Neustadt.
Veröffentlicht: 03. Oktober 2024 12:46 Uhr
Die beiden Angeklagten hatten laut dem Staatsanwalt am 18. Juni im Strudelbecken "Gelegenheiten ausgenützt, als andere in ihrer Griffweite waren", und geschlechtliche Handlungen an Unmündigen vorgenommen. Sie sollen teils unter, teils über Wasser nach den Brüsten und Genitalien der Kinder gegriffen haben. Zum Teil blieb es beim Versuch, weil sie etwa Oberarme oder Oberschenkel erwischten.
Mit teilbedingten Haftstrafen hat am Donnerstag ein Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt um sexuellen Missbrauch von Unmündigen im Freibad Traiskirchen (Bezirk Baden) geendet. Zwei afghanische Asylwerber sollen im Juni sechs Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren im Strudelbecken berührt bzw. betastet haben. Die beiden Angeklagten erhielten jeweils 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
   Das Duo im Alter von 29 und 30 Jahren hatte sich zu Beginn der Schöffenverhandlung schuldig bekannt. An das Geschehene konnten sich die beiden Männer ihren Angaben zufolge nicht erinnern. Verwiesen wurde auf Alkoholkonsum. "Diese Art der Erinnerungslücke ist nicht zu 100 Prozent glaubwürdig", meinte der Richter in der Urteilsbegründung. Berührungen vom Intimbereich seien vom Vorsatz erfasst gewesen. "Die nachvollziehbare Empörung über das Vorgefallene ist von der strafrechtlichen Dimension klar zu unterscheiden", betonte der Vorsitzende. Der Tatbestand sei gegeben, liege aber "im unteren Bereich dessen, was möglich ist". Bewährungshilfe wurde angeordnet. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
 

"Ich schwöre, dass ich es nicht absichtlich gemacht habe. Ich habe selbst Kinder", sagte der 30-Jährige laut der Dolmetscherin. An diesem Tag habe er erstmals Alkohol getrunken, "ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe". Nach dem letzten Stamperl könne er sich "wirklich an nichts mehr erinnern". Er fühle sich schuldig, weil er nicht wisse, was geschehen sei.

Angeklagter mit rund einem Promille im Blut

Bei der Festnahme wurde beim Erstangeklagten eine Alkoholisierung von rund 1,1 Promille festgestellt, sagte der Richter. Dieser Wert sei "weit davon entfernt, dass man nicht mehr weiß, was man tut". "Ich habe das Gefühl, dass Sie versuchen, alles auf den Alkohol zu schieben", meinte der Vorsitzende zum 30-Jährigen. "Ich habe keine Erinnerung", erwiderte der Angeklagte. Ähnlich äußerte sich der 29-Jährige. Er konnte sich seiner Aussage zufolge auch nicht mehr erinnern, dass er im Wasser gewesen sei - im Gegensatz zu seinen Angaben vor der Polizei. Getrunken habe man eine Flasche Wodka, es sei für ihn ebenfalls der erste Alkoholkonsum gewesen, berichtete der Zweitbeschuldigte in seiner Befragung.

Der 29-Jährige sei den Zeugenaussagen zufolge trotz der Alkoholisierung als Nichtschwimmer in der Lage gewesen, sich im Strudelbecken zu bewegen und Kinder zu berühren, hielt der Richter fest. "Sie können sich vorstellen, dass das passiert ist?", wollte der Richter vom 29-Jährigen zu den Vorwürfen wissen. "Ja. Es tut mir leid", erwiderte der Beschuldigte.

"Es hat Berührungen gegeben" und es stehe fest, dass diese "jedenfalls unangemessen waren", sagte der Verteidiger des Duos. Er verwies auf einen "beträchtlichen Alkoholkonsum" seiner Mandanten an diesem Tag, "sie können sich nicht mehr an Details erinnern".

Mädchen an Brust im Freibad Traiskirchen berührt

Im Anschluss an die Befragungen der Angeklagten wurden Videos der kontradiktorischen Vernehmungen der Opfer vorgespielt. Ein Mädchen erzählte etwa, im Strudelbecken im Intimbereich, an der Brust und am Gesäß berührt worden zu sein.

Bei den Unmündigen handelt es sich um fünf Mädchen im Alter von neun bis 13 Jahren sowie einen 13-jährigen Buben. Drei Opfer haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Für zwei wurden jeweils 3.000 Euro, für eines ein symbolischer Schadenersatz von 500 Euro gefordert.

Die beiden Männer, die im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen lebten, hatten einander laut dem Erstangeklagten rund zwei Wochen vor dem Vorfall kennengelernt. Sie wurden nach der Festnahme in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert.

(Quelle: apa)

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