„derzeit lächerlich niedrig“

Nehammer fordert Strafverschärfung bei Kinderpornos

Angesichts des kürzlich bekannt gewordenen Kinder Fall Teichtmeister fordert Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) härtere Strafen für Kinderpornografie. 
Veröffentlicht: 18. Jänner 2023 15:18 Uhr
Der Fall Teichtmeister schlägt auch politisch Wellen. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) fordert dringend eine Verschärfung der Strafen auf Delikte wie Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch.
SALZBURG24 (AG)

Im Zusammenhang mit dem Fall Teichtmeister – die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem mittlerweile vom Burgtheater entlassenen Schauspieler Florian Teichtmeister das Beschaffen und Horten von zehntausenden Dateien mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Unmündigen und Minderjährigen vor – verlangt Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) höhere Strafen für strafrechtlich überführte Täter. Die im §207a StGB vorgesehenen Strafen seien „derzeit lächerlich niedrig“, meinte Nehammer.

Florian Teichtmeister wegen Kinderpornos vor Gericht

Schwere Vorwürfe gegen "Die Toten von Salzburg"-Star Florian Teichtmeister: Medienberichten zufolge wurden bei dem 43-Jährigen über 50.000 Kinderporno-Dateien gefunden. Der ORF zeigt als erste …

Nehammer „fassungslos“ über Fall Teichtmeister

„Gerade als Familienvater machen die schrecklichen und grausamen Taten, die gerade auch in den letzten Tagen wieder publik geworden sind, fassungslos und besonders betroffen“, hielt der Kanzler in einer der APA übermittelten Stellungnahme fest. Neben höheren Strafen brauche es auch „eine klare Sprache“, betonte Nehammer: „Es ist verharmlosend, von Kinderpornografie zu sprechen. Das ist Kindesmissbrauch und verdient keine Toleranz – schon gar nicht in Worten.“

Strafen für Kinderpornografie laut Nehammer zu niedrig

In Österreich würden Vermögensdelikte strenger bestraft als Delikte gegen Leib und Leben und insbesondere Sexualdelikte, monierte der Kanzler. Insbesondere das Beschaffen, Besitzen und Verbreiten von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern wird hierzulande seiner Ansicht nach zu milde sanktioniert. Während in Österreich für den Besitz von Kinderpornos – wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung mit bzw. an Kindern bis zu 14 Jahren – bis zu zwei Jahre Haft und für das Verbreiten derartigen Materials bis zu drei Jahre Haft drohen, sieht das Gesetz in Deutschland für dieselben Delikte Freiheitsstrafen von bis zu fünf bzw. bis zu zehn Jahren vor.

Fall Teichtmeister: Politikerinnen fordern härtere Strafen

Härtere Strafen für den Besitz sexueller Missbrauchsdarstellungen von Kindern fordern am Dienstag erste Politikerinnen anlässlich des Falls Teichtmeister. Für Familienministerin Susanne Raab ist der …

Regierung plant Strafverschärfung für Kindesmissbrauch

Die ÖVP habe den Grünen bereits konkrete Vorschläge zur Strafverschärfung übermittelt und Gespräche bzw. Verhandlungen über legistische Maßnahmen aufgenommen, gab Nehammer bekannt: „Strafen sind Ausdruck der Grenzen, die sich die Gesellschaft für unser Zusammenleben setzt. Und wenn es um Kindesmissbrauch geht und sexuelle Gewalt, dann braucht es härtere Grenzen, schärfere Gesetze und damit auch höhere Strafen.“ Die gegenwärtigen Strafrahmen für Kinderpornos kämen „einer Verharmlosung von Kinderschändern gleich“, dies „kann und darf einfach nicht so bleiben“, betonte der Bundeskanzler. Er ortete „eine Schieflage im Strafrecht, die behoben werden muss“, daher habe er die betroffenen Ministerien ersucht, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam Strafenkataloge sowie ergänzende Maßnahmen auszuarbeiten.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken