Österreich

Nun doch keine Pflicht zum Home-Office

ABD0006_20200315 - SALZBURG - ÖSTERREICH: ++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema "Homeoffice" am Sonntag, 15. März 2020. - FOTO: APA/BARBARA GINDL

Veröffentlicht: 20. März 2020 06:48 Uhr
Zur Bekämpfung des Coronavirus wird es nun doch keine Pflicht zum Home Office geben. Die entsprechende Verordnung, die am Freitagabend im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht wurde, wird widerrufen und überarbeitet, hieß es am späten Donnerstagabend aus dem Gesundheitsministerium zur APA. Sie wird noch vor In-Kraft-Treten (Mitternacht) durch eine neue ersetzt.

Es wird "keine verpflichtende Telearbeit" geben, betonte eine Ressort-Sprecherin. Die übrigen Maßnahmen bleiben aber aufrecht. Dabei geht es um die Sperre von Kur- und Rehabilitationsanstalten schon am Freitag. Ausgenommen davon sind nur dringende Rehabilitationsmaßnahmen "im Anschluss an die medizinische Akutbehandlung sowie im Rahmen von Unterstützungsleistungen für Allgemeine Krankenanstalten", wie es in der Verordnung heißt.

Begräbnisse im engsten Kreis erlaubt

Klargestellt wird mit der Verordnung auch, dass "Begräbnisse im engsten Familienkreis" vom Verbot des Betretens des öffentlichen Raums ausgenommen sind.

(Quelle: apa)

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