Nach tödlichem Vorfall

Oberösterreich erlässt neues Gesetz zur Hundehaltung

Veröffentlicht: 29. November 2023 16:00 Uhr
Nach jener tödlichen Hundeattacke in Naarn überarbeitet Oberösterreich sein generelles Gesetz zur Hundehaltung. Vorgesehen ist eine Unterscheidung nach Größe der Tiere.
SALZBURG24 (AG)

Eine gesetzliche Differenzierung zwischen kleinen und großen Hunden ist Kernpunkt der Novelle zum oö. Hundehaltegesetz, wie es Tierschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) nach ersten Ergebnissen einer Arbeitsgruppe vorstellte. Eine tödliche Bissattacke vor etwa zwei Monaten in Naarn lieferte den Anlass für die Novelle. Eine Liste für gefährliche Rassen findet sich nicht im Vorschlag.

OÖ führt 40/20-Regelung für Hundehaltung ein

Die 40/20-Regelung, nach der für Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht über 20 Kilogramm strengere Regeln gelten als für kleinere Artgenossen, sei von allen Parteien positiv aufgenommen worden, so Lindner in einer Presseaussendung am Mittwoch. Ein sechsstündiger Sachkundenachweis soll für alle Hundehalterinnen und -halter gelten.

 

Die Kriterien für die Feststellung einer Auffälligkeit von Hunden sollen geschärft und erweitert werden. Das bedeute mehr Handhabe für die Gemeinden, die das Hundehaltegesetz vollziehen.

Umfassendere Ausbildung für Haltung auffälliger Hunde

Nachgeschärft werde auch bei den Ausbildungserfordernissen und Haltungsvorgaben für auffällige Hunde. Diese seien – neben einer umfassenden Begleithundeprüfung – zukünftig ausschließlich mit Maulkorb und Leine zu führen. Ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Gemeinden komplettiere den Vorschlag. Die zweite Sitzung des Unterausschusses findet im Jänner 2024 statt, eine Regierungsvorlage für ein Oö. Hundehaltegesetz 2024 ist im ersten Quartal des kommenden Jahres geplant.

ÖVP fordert Unterscheidung nach Rasse

Die ÖVP fordert eine klare Unterscheidung innerhalb der Gruppe größerer Hunde. „Gefährliche Hunderassen wie Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Pit Bull Terrier und Tosa Inu und ihre Einkreuzungen sind nicht umsonst bereits konkreter Gegenstand gesetzlicher Regelungen in den österreichischen Bundesländern Wien, Niederösterreich und Vorarlberg“, so oö. Klubobmann Christian Dörfel. Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für diese Rassen „wird aus fachlicher Sicht des Tierschutzes kritisch gesehen“, äußerte sich Lindner dazu. Er will zulassen, dass die vermutete Auffälligkeit durch eine verhaltensmedizinische Evaluierung bzw. eine Ausbildung des Hundes widerlegt werden kann.

Die FPÖ will dem Vorschlag, mehrere Kriterien wie Größe und Gewicht zu kombinieren, eine Chance geben. Klubobmann Herwig Mahr sprach sich dafür aus, „die neue gesetzliche Regelung auf Basis der künftigen Entwicklung inklusive Bissstatistik nach zwei Jahren genau unter die Lupe zu nehmen. Damit sollen sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die Interessen der Hundehalter bestmöglich gewahrt werden“.

NEOS für strengere Leinen- und Maulkorbpflicht

Die NEOS befürworten einen strengeren Vollzug, was die Leinen- oder Maulkorbpflicht betrifft, „damit ein neues Gesetz nicht zahnlos ist. Der Ansatz Gesetze rein rassenabhängig zu gestalten ist überholt, die Regelung, die jetzt in Oberösterreich angedacht ist, entspricht unseren Vorstellungen, muss aber bundesweit einheitlich kommen“, appellierten die oö. Klubobfrau Julia Bammer und Katharina Werner, Tierschutzsprecherin im Parlament, „gerade an die SPÖ, unseren Antrag im Nationalrat zu unterstützen“.

(Quelle: apa)

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