"Alle damit zusammenhängenden Informationen wurden über die nationale Verbindungsstelle von Europol am 23.7.2020 an die österreichischen Organe übermittelt", heißt es in dem Dokument.
Munitionskauf in Bratislava geplant
Demnach haben am 21. Juli 2020 zwei Personen - "wahrscheinlich mit arabischem, türkischem oder tschetschenischem Hintergrund" - in Waffengeschäften in Bratislava "Munition des Typs 7,62 x 39 mm für das Sturmgewehr AK 47 (Kalaschnikow)" zu kaufen versucht. Diese Personen verwendeten dabei laut den Unterlagen einen weißen Pkw der Marke BMW mit österreichischem Kennzeichen.
"Genannter ist österreichischen Polizei bekannt"
Laut dem Dokument hat die österreichische Verbindungsstelle bei der europäischen Strafverfolgungsbehörde Europol dann die slowakischen Seite am 10. September 2020 darüber informiert, dass die österreichische Polizei bereits einen der beiden Männer identifiziert hatte.
Innenministerium bestätigt Informationen
Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte bereits am Dienstagabend gegenüber der SZ, dass die heimischen Behörden informiert worden waren. Bei der Justiz ist kein Hinweis darüber eingegangen. Dies erklärte die Leiterin der Sektion Einzelstrafsachen im Justizministerium, Barbara Göth-Flemmich, am Mittwoch gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal.
Hinweis wäre Grund für Haft gewesen
Wenn man darüber eine Meldung erhalten hätte, wäre das ein Grund gewesen, den Mann wieder in Haft zu nehmen, so Göth-Flemmich. Bei der erfolgten bedingten Entlassung sei nämlich vom Gericht vorgesehen worden, dass der 20-Jährige drei Jahre unter Beobachtung stehen soll. Nach der Entlassung sei das Innenministerium darüber informiert worden.
Wie Nina Bussek, Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, erklärte, sei der Journalstaatsanwalt erst in der in der Nacht des Anschlags informiert worden, dass es im Juli einen Kaufversuch gegeben habe. Im Vorfeld habe man davon nichts gewusst.
Attentäter wäre nicht mehr in Haft
Göth-Flemmich erklärte zudem, dass der Attentäter auch bei Verbüßung der gesamten 22 Monate, zu denen er im April 2019 in einem Terror-Prozess als IS-Sympathisant verurteilt worden war, spätestens Mitte Juli auf freien Fuß gesetzt worden wäre. Denn die Dauer der Verwahrung in der Türkei war auf die Haftstrafe anzurechnen, wo er im September 2018 beim Versuch, sich der Terrormiliz anzuschließen, festgenommen und anschließend nach Österreich ausgeliefert worden war.
(Quelle: apa)