Österreich

OGH-Urteil: Kein Sex macht Ehe nicht nichtig

Veröffentlicht: 29. Juli 2013 15:00 Uhr
Die Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr macht eine Ehe nicht nichtig, wenn diese Schwierigkeit beiden Partnern zum Zeitpunkt der Eheschließung bekannt war. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich in der Entscheidung 7 Ob 92/13z festgelegt.

Die Partner hatten im Februar 1989 geheiratet. Dass die Frau nicht in der Lage war, sich auf körperliche Nähe einzulassen, hatte sich bereits zur Beginn ihrer Beziehung herausgestellt. Sie litt unter schweren seelischen Störungen, wobei sie diese auf ihre strenge katholische Erziehung zurückführte.

Die Hoffnung der Eheleute, diese Blockade würde mit dem Schritt vor den Traualtar wegfallen, erfüllte sich nicht. Für die Frau war körperliche Nähe weiterhin mit Ängsten vor Kontrollverlust verbunden. Das Ausleben von Sexualität war ihr daher nicht möglich.

Im Juni 2012 beantragte der Mann die Ehe nachträglich nichtig zu erklären, da seine Frau wesentliche Voraussetzungen des Ehevertrags - eine geschlechtliche Beziehung und die Zeugung von Kindern - nicht erfüllen könne.

Der OGH bestätigte die beiden Vorinstanzen, die die Klage des Wieners abgewiesen hatten. "Die schon zu Beginn der Ehe bestehende Unfähigkeit der Beklagten zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs mit dem Kläger ist kein gesetzlicher Nichtigkeitsgrund", stellten das Höchstgericht klar. Zusätzlich stelle der Kinderwunsch "nach herrschender Lehre kein unabdingbares Wesenselement der Ehe mehr dar".

(Quelle: salzburg24)

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