Beim Dauer-Thema Pensionen bemüht sich die Leiterin der Alterssicherungskommission Christine Mayrhuber um eine Versachlichung. In einem heute erschienenen "Research Brief" führt sie aus, dass die Kosten für die Alterssicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung zu etwa 73 Prozent durch Beiträge der aktiv Erwerbstätigen und zu rund 27 Prozent durch Mittel aus dem Bundesbudget finanziert würden. Das binde wiederum rund 13 Prozent des Bundeshaushalts.
Die Altersaufwendungen summierten sich im Vorjahr insgesamt auf knapp 78,6 Mrd. Euro, davon 63,5 Mrd. in der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Selbstständige). Der Rest entfällt auf die Beamten.
Dabei hat sich der Deckungsgrad durch Beiträge sogar erhöht. In den 1970er-Jahren reichten die Beiträge der Beschäftigten für rund 68,7 Prozent der Pensionsaufwendungen, 2024 waren es 73,1 Prozent.
Unterschiede beim Eigendeckungsgrad
Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den Berufsgruppen. Die Beitragseinnahmen der Aktiven decken in der Sozialversicherung der Bauern nur noch 20 Prozent der Aufwendungen, rund 80 Prozent sind durch allgemeine Steuermittel finanziert. Dies erklärt sich schon daraus, dass einer aktiv versicherten Person durchschnittlich 1,2 Pensionen gegenüberstehen. Bei den Gewerbetreibenden lag der steuerfinanzierte Anteil bei 55 Prozent, im ASVG dagegen nur bei 21 Prozent.
Die Bundesmittel in der gesetzlichen Pensionsversicherung und im Beamtenbereich entsprechen sechs Prozent der Wirtschaftsleistung (3,5 Prozent gesetzliche Pensionsversicherung und 2,5 Prozent Beamte). Dieser Anteil wird gemäß den jüngsten Projektionen der Alterssicherungskommission bis 2032 auf etwa 7,2 Prozent ansteigen und bis zum Projektionszeitraum 2070 bei rund sieben Prozent bleiben.
Vorschläge, wie man die Bundesmittel unter Kontrolle halten könnte, liefert Mayrhuber ebenfalls. Dazu betont sie, dass das Pensionsantrittsalter auch nach Angleichung des Frauenantritts eine zentrale Steuerungsgröße bleibe. Eine weitere Anhebung erfordere aber auch Rahmenbedingungen in Unternehmen, die Erwerbstätigkeit bis zum Regelpensionsalter und darüber hinaus ermöglichten und förderten. Ohnehin plädiert die Wifo-Expertin für eine stärkere Integration älterer Personen in den Arbeitsmarkt. Weiters empfiehlt sie präventive und rehabilitative Maßnahmen im Gesundheitsbereich. Schließlich merkt Mayrhuber an, dass die Angleichung der Beitragssätze auf das Niveau der unselbstständig Erwerbstätigen den Eigenfinanzierungsgrad verbessern würde.
(Quelle: apa)