Schredder-Affäre

Pilz zeigt Kurz an

ABD0075_20190713 - WIEN - ÖSTERREICH: NR-Wahl: Der stellvertretende Bundesobmann, Peter Pilz, am Samstag, 13. Juli, 2019, im Rahmen der Pressekonferenz zur "Listenerstellung" von JETZT - Liste Pilz in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Veröffentlicht: 30. Juli 2019 08:11 Uhr
Der JETZT-Abgeordnete Peter Pilz hat Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und zwei Mitarbeiter im Kanzleramt im Zusammenhang mit der "Schredder-Affäre" angezeigt. In einer Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft heißt es, die Vernichtung von Datenträgern könnte die Tatbestände Betrug, Sach- und Datenbeschädigung und Unterdrückung von Beweismitteln erfüllen.

Die Sachverhaltsdarstellung, die der APA vorliegt, richtet sich nicht nur gegen Kurz, sondern auch gegen jenen damaligen Mitarbeiter im Kanzleramt, der mehrere Festplatten anonym zur Vernichtung an eine Entsorgungsfirma übergeben hatte. Durch die Angabe eines falschen Namens sei das Unternehmen über die Identität des Mitarbeiters und seiner Zahlungswilligkeit getäuscht worden, lautet die Begründung des Verdachts auf Betrug.

Festplatten sind Eigentum der Republik

Da es sich bei den ausgebauten Festplatten um Eigentum der Republik handelt, erhebt Pilz den Verdacht der Sachbeschädigung. Auch der Verlust der Daten an sich "stellt für die Republik Österreich eine Schädigung dar", steht außerdem in der Anzeige. Sollten sich auf der Festplatte Daten befunden haben, die etwa mit der Causa "Ibiza-Video" in Zusammenhang stehen, wäre außerdem der Tatbestand der Unterdrückung von Beweismitteln erfüllt.

Auch früherer Blümel-Mitarbeiter unter Verdacht

Neben Kurz und dem Mitarbeiter der Social-Media-Abteilung des Kanzleramts, der die Festplatten zum Schreddern brachte, wird auch ein weiterer Mann in der Sachverhaltsdarstellung verdächtigt: Ein Mitarbeiter des früheren Kanzleramtsministers Gernot Blümel, der laut Pilz "eine führende Rolle" bei der Vernichtung der Datenträger innegehabt haben soll. Außerdem wurde auch Anzeige gegen unbekannte Täter erhoben.

"Was für Altkanzler Kurz normal ist, ist in diesem Fall wahrscheinlich kriminell", kommentierte Pilz gegenüber der APA sein Vorgehen. Deshalb seien die drei angezeigten Personen "ein Fall für die Strafjustiz". "Ein Politiker, der als Bundeskanzler Spuren verwische und dabei Gesetze breche, sei weder als Abgeordneter noch als Kanzler tragbar. "Wir müssen dem Altkanzler klar machen, dass die Republik nicht Eigentum der ÖVP ist und Kurz nicht alles schreddern kann, was ihn belastet", so Pilz.

(Quelle: apa)

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