Bis zu 3.600 Euro Strafe

Polizei geht nun verstärkt gegen Pyro-Verstöße vor

ZU APA-TEXT CI - THEMENBILD - Illustration zum Thema "Feuerwerk zum Jahreswechsel ": Auch wenn es manchen Katzen und Hunden nicht passt, Raketen und Kracher gehören hierzulande zum Jahreswechsel einfach dazu. Im Bild Feuerwerkskörper bei der Firma Pinto am Freitag, 21. Dezember 2012, in Aggsbach-Markt. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Veröffentlicht: 27. Dezember 2021 15:00 Uhr
Die Polizei wird zum Jahreswechsel die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes besonders genau überwachen. Das kündigte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) an. "Das Jahr 2021 hat an uns außergewöhnliche Anforderungen gestellt - lassen wir es besonnen und überlegt ausklingen", appellierte der Ressortchef.

Es gelte "mit einem sicheren, verletzungsfreien Umgang mit Pyrotechnik" das medizinische Personal zu entlasten.

Insbesondere der "Silvesterknallerei" und der verbotenen Böllerverwendung im urbanen Bereich soll mit allen zur Verfügung stehenden Befugnissen begegnet werden, hieß es aus dem Ministerium. Auch wurden in grenznahen Bereichen verstärkte Kontrollen angekündigt, um den Import von verbotenen pyrotechnischen Erzeugnissen zu verhindern.

Geldstrafe bis zu 3.600 Euro

Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz, beispielsweise die gesetzwidrige Verwendung im Ortsgebiet, stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro bestraft. Verkäufern von nicht zulässigen pyrotechnischen Gegenständen droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.

Pyro-Verkauf im Internet nimmt zu

2020 wurde der Entschärfungsdienst des Innenministeriums 74-mal wegen pyrotechnischer Gegenstände zu Einsätzen gerufen. Heuer waren es bisher 56. Die Beamten beobachten seit Jahren eine Zunahme des Internet-Versandhandels von pyrotechnischen Erzeugnissen. Oft handle es sich um Online-Shops im Ausland, die auch pyrotechnische Gegenstände anbieten, die nicht den österreichischen Vorschriften entsprechen und ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Verwender aufweisen. Durch die oftmals nicht als Gefahrgut gekennzeichneten Versandverpackungen besteht zudem auch eine nicht unbeträchtliche Gefährdung für den Zustelldienst, wurde gewarnt.

(Quelle: apa)

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