Urteil nicht rechtskräftig

Prozess um Obdachlosenmorde in Wien: Haft und Einweisung für 18-Jährigen

Ein 18-Jähriger muss sich in Wien vor Gericht verantworten, weil er im Sommer 2023 zwei schlafende Wohnungslose mit einem Messer vorsätzlich getötet und eine unterstandslose Frau schwer verletzt haben soll.
Veröffentlicht: 18. November 2024 06:22 Uhr
Wegen der Tötung von zwei obdachlosen Menschen stand heute ein 18-Jähriger in Wien vor Gericht. Der Bursch soll im Sommer voriges Jahr gezielt Wohnungslose mit einem Messer angegriffen haben. Er wurde nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Ein 18-Jähriger ist am Montagabend am Wiener Landesgericht wegen Doppelmordes an zwei wohnungslosen Männern, versuchten Mordes an einer unterstandslosen Frau und schwerer Körperverletzung zulasten seiner Mutter zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er aufgrund einer schwerwiegenden und nachhaltigen Persönlichkeitsstörung und seiner damit verbundenen Gefährlichkeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Burschen war vorgeworfen worden, im Sommer 2023 innerhalb weniger Wochen zwei schlafende Wohnungslose mit einem Messer vorsätzlich getötet und eine unterstandslose Frau schwer verletzt zu haben. "Ich bekenne mich schuldig", zeigte sich der 18-Jährige in der Verhandlung umfassend geständig. Er habe "schwere Fehler gemacht", bitte "um die Einweisung" und habe "den Willen, mich zu bessern", lauteten seine Schlussworte.

18-Jähriger "in Blutrausch verfallen"

"Ich hab es gemacht. Ich bereue es", ging der junge Mann in seiner Beschuldigteneinvernahme ausführlich auf die inkriminierten Morde ein. "Wenn ich schon entscheide über Leben und Tod, muss ich das machen", erläuterte er. Er sei "in eine Art Blutrausch verfallen."

Bursch stellte sich der Polizei

Unmittelbar nach seiner Festnahme - der Bursch hatte sich Mitte Dezember der Polizei gestellt, nachdem er seiner Freundin die Taten gestanden hatte - hatte der Angeklagte zur Motivlage erklärt, er habe vor den ihm vorgeworfenen Handlungen "eine innere Wut, Unruhe und unendliche Traurigkeit" verspürt.

18-Jähriger laut Gutachten schuldfähig

Neben den Tötungsdelikten wurde auch eine gegen die Mutter des Burschen gerichtete Gewalttat verhandelt, die von den Geschworenen als schwere Körperverletzung beurteilt wurde. Zwei psychiatrische Gutachten bescheinigten dem Burschen, zu sämtlichen Tatzeitpunkten zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen zu sein. Der Sachverständige Peter Hofmann stellte jedoch fest, dass von dem 18-Jährigen infolge einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung eine immense Gefahr ausgeht.

Hofmann bezeichnete den 18-Jährigen in seiner Expertise als "Serienmörder". Diese seien dadurch gekennzeichnet, "dass sie oftmals noch einen stärkeren Reiz erleben wollen" und bei ihren Taten "nach anderen Opfern, anderen Örtlichkeiten und anderen Tötungsmethoden suchen." Dem Gutachten zufolge wären ohne therapeutische Maßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit zukünftig wieder Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten, weshalb die Staatsanwaltschaft gemäß § 21 Absatz 2 StGB zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt hatte.

Dem Angeklagten hatten nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 15 Jahre Haft und die zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmenvollzug gedroht. Mit der Entlassung ist nach Verbüßung der über ihn verhängten Haft erst dann zu rechnen, wenn von einem psychiatrischen Sachverständigen festgestellt wird, dass die haftbegleitenden therapeutischen Maßnahmen ihre Wirkung entfaltet haben und von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht.

Hilfsangebote

Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at.

(Quelle: apa)

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