Neue Regelung

Raser in Wien muss erstmals Auto abgeben

Veröffentlicht: 05. März 2024 11:13 Uhr
Rasern kann die Polizei seit 1. März bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Auto abnehmen. In Wien war es bereits am Wochenende soweit, ein 28-Jähriger war mit bis zu 114 km/h am Hernalser Gürtel unterwegs.
SALZBURG24 (mem)

Seit 1. März kann die Polizei von Rasern bei eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug beschlagnahmen. In Wien musste jetzt der erste Verkehrsteilnehmer "mit Bleifuß" seinen Pkw abgeben, berichtete die Landespolizeidirektion am Dienstag. Der Mann soll bereits am Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs gewesen sein.

Raser ist Auto und Führerschein los

Der 28-jährige Raser, der in der Nacht auf Montag am Gürtel beamtshandelt wurde, musste sich nicht nur vorläufig von seinem Führerschein verabschieden, sondern auch von seinem Auto. Er wird wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt.

"Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch", schilderte Polizeisprecher Philipp Haßlinger den Hergang. "Ein Pkw wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen." Der Lenker soll zudem "durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben", so der Sprecher weiter.

Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt worden sei, erfolgte auch die vorläufige Beschlagnahmung des Wagens. Laut APA-Informationen soll es sich um einen PS-starken VW handeln.

Polizei kann Raser-Autos versteigern

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann nunmehr kann das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.

Wenn Einzelpersonen "völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind", kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.

(Quelle: apa)

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