Überfüllte Gefängnisse

Regelung für Fußfessel soll aufgelockert werden

Veröffentlicht: 19. Jänner 2019 13:20 Uhr
Das Justizministerium will die im Regierungsprogramm vorgesehene Ausweitung der elektronischen Fußfessel angehen. Bisher können Häftlinge erst ab einer Reststrafe von einem Jahr in den elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden. Künftig soll diese Frist auf zwei Jahre verdoppelt werden, wie Minister Josef Moser (ÖVP) am Wochenende in der "Wiener Zeitung" sagte.

Moser erwartet sich von der geplanten Novelle des Strafvollzugsgesetzes eine Entlastung der mit 9.000 Häftlingen überbelegten Gefängnisse. Außerdem will er eine Rechtsgrundlage zum Einsatz von "Bodycams" durch die Justizwache schaffen.

Fußfessel nicht für Gewaltstraftäter

Nicht genutzt werden soll die elektronische Fußfessel bei Häftlingen, die wegen Gewalt- oder Sexualverbrechen einsitzen. Die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests besteht seit September 2010. Derzeit tragen 437 Häftlinge eine Fußfessel.

(APA)

(Quelle: apa)

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