Einschränkungen

Regierung bringt Änderungen bei Bildungskarenz auf den Weg

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Mittwoch, 2. April 2025, während des Pressefoyers anl. einer Sitzung des Ministerrates im Bundeskanzleramt in Wien.
Veröffentlicht: 02. April 2025 12:42 Uhr
Die Abschaffung der Bildungskarenz ist mit Anfang April in Kraft getreten. Jetzt soll sie nur in massiv eingeschränkter Form weiter existieren, informierte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) nach dem Ministerrat am Mittwoch.

Die Bildungskarenz wird ab dem kommenden Jahr durch eine Weiterbildungszeit ersetzt. Diese soll sich vor allem an Personen mit niedriger formaler Bildung richten. Zentral ist, dass ein höheres Leistungserfordernis eingezogen wird. Mindestens 20 Wochenstunden müssen für die Weiterbildung aufgewendet werden. Dazu gilt es 20 ECTS-Punkte im Semester zu lukrieren.

Einschränkungen bei Bildungskarenz

Nicht mehr möglich wird es - laut den am Mittwoch nach dem Ministerrat präsentierten Plänen - sein, direkt nach der Elternkarenz die Weiterbildungszeit zu starten. Um überhaupt berechtigt zu sein, muss man beim Arbeitgeber schon ein Jahr beschäftigt sein. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Maximal sind für die Weiterbildungszeit 150 Millionen Euro budgetiert.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) begründete die Reform damit, dass das alte 1998 eingeführte Modell nicht mehr zeitgemäß sei. Besonders profitieren sollen Personen mit niedrigerer formaler Bildung. Daher soll die Mindesthöhe der Unterstützung auf 32 Euro/Tag deutlich steigen.

Betreuungspflichten berücksichtigt

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) ergänzte, dass die Bildungskarenz immer mehr zu einem "Auszeitmodell" geworden sei. Nun gebe es ein Angebot an die Wirtschaft, Mitarbeitende gezielt zu qualifizieren und für Arbeitnehmende, durch höhere Qualifikation zu höherem Einkommen zu kommen. Unterstützung kam auch von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Er sprach im Pressefoyer ebenfalls von einer Win-Win-Situation für beide Seiten.

Von allen drei Regierungsvertretenden hervorgehoben wurde auch, dass es im Regelfall eine vorherige Beratung geben muss. Laut Schumann entfällt diese nur, wenn man sich im bisherigen eigenen Tätigkeitsbereich weiter qualifiziert.

Berücksichtigt werden auch Betreuungspflichten. Bestehen diese, werden die erforderlichen Wochenstunden gesenkt und es müssen nur 16 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

(Quelle: apa)

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