Kommission einberufen

Regierung lässt hohe Spritpreise prüfen

ZU APA0189 VOM 22.7.2022 - Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) am Freitag, 22. Juli 2022, im Rahmen einer Pressekonferenz anl. eines Gasinfrastruktur-Gipfels in Wien.
Veröffentlicht: 15. September 2022 07:11 Uhr
Die stark gestiegenen Spritpreise sollen jetzt von einer Kommission untersucht werden. Sollte eine ungerechtfertigte Preispolitik erkennbar sein, könnte ein Höchstpreis festgelegt werden.
SALZBURG24 (alb)

Die Bundesregierung ist der Forderung der Arbeiterkammer (AK) nach einer Preiskommission für Mineralölprodukte nachgekommen. Sie wird den Markt nach § 5 Preisgesetz untersuchen. Dies geht aus einem Brief von Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) an AK-Präsidentin Renate Anderl hervor, der der APA vorliegt. Unterzeichnet ist das rund einseitige Schreiben auch von Finanzminister Magnus Brunner und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (beide ÖVP).

Spritpreise stark gestiegen

Hintergrund des Begehrens der AK sind die stark gestiegenen Spritpreise und die Ergebnisse der Untersuchung des Treibstoffmarktes durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Anfang Juli des heurigen Jahres hatte die BWB ihre Erkenntnisse publiziert und dabei keinen Marktmissbrauch festgestellt, aber erhebliche Gewinnsprünge der Mineralölindustrie. Die Bruttoraffinierungsmargen der Mineralölkonzerne hätten sich seit Beginn des Ukraine-Kriegs verdreifacht.

AK will hohe Treibstoffpreise prüfen lassen

Hohe Preise an den Tankstellen für Benzin und Diesel, aber auch für Heizöl sorgen aus Sicht der Arbeiterkammer für "dringenden Handlungsbedarf". Die AK vermutet, dass trotz fallender Preise …

Ein Monat später hat dann die AK einen Antrag auf Einsetzung der Preiskommission angekündigt. Damit solle der Minister prüfen, ob die hohen Preise für Treibstoffe und Heizöl gerechtfertigt sind, so Anderl damals. Die Preiskommission unter Vorsitz des Wirtschaftsministers setzt sich unter anderem aus Vertretern der Arbeiterkammer (AK), der Wirtschaftskammer (WKÖ), der Landwirtschaftskammer (LKÖ) sowie dem Finanzministerium zusammen.

Minister könnte Höchstpreis festsetzen

In §5 ist auch geregelt, wie bei einer ungerechtfertigten Preispolitik, die volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen hat, vorzugehen ist. Hierbei "hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis zu bestimmen. Dieser hat sich an der Preisentwicklung in vergleichbaren europäischen Ländern unter Berücksichtigung allfälliger besonderer, im betreffenden Wirtschaftszweig bestehender volkswirtschaftlicher Verhältnisse zu orientieren und kann auch für einzelne Wirtschaftsstufen bestimmt werden".

(Quelle: apa)

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