EuGH

Rückschlag für Städte in Sachen Airbnb

ABD0063_20151009 - WIEN - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Illustration zum Thema Wien / Übersicht. Im Bild: Ein Übersichtsbild der Stadt Wien, aufgenommen am Samstag, 3. Oktober 2015, während eines Hubschrauberfluges über Wien (Luftaufnahme). - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Veröffentlicht: 20. Dezember 2019 14:46 Uhr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die Quartier-Vermittlungsplattform Airbnb als "Dienst der Informationsgesellschaft" eingestuft, also als App-Anbieter und nicht als Immobilienmakler. Das Urteil sei ein "herber Rückschlag für das Bemühen der Städte, klare Regelungen zu schaffen", so Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.

Weninger sieht "verheerenden Auswirkungen von Kurzfrist-Vermietungen" und wünscht sich von der Bundesregierung neue Gesetze, um die Auswirkungen einzudämmen, und von der EU-Kommission eine Überarbeitung der 20 Jahre alten E-Commerce-Regelung. Es gehe "nicht nur um den korrekten Umgang mit gesetzlichen Regulativen oder Gebührenregelungen (Ortstaxe, Gewerbeordnung), sondern vor allem um die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt".

Städte wünschen sich Zugang zu Airbnb-Daten

In die gleiche Kerbe stößt auch der Wiener Finanzlandesrat Peter Hanke (SPÖ) in einer Aussendung. Die gesetzliche Regelung stamme aus dem Jahr 2000, damals seien Apps noch "unvorstellbar" gewesen. Das erste Smartphone kam im Jahr 2007 auf den Markt, Airbnb wurde 2008 gestartet. Wien werde sich sehr dafür einsetzen, dass im für 2020 geplanten Gesetzespaket der EU-Kommission zur Digitalwirtschaft die Wünsche der Städte enthalten sind. Es gehe nicht an, dass internationale Firmen keine Steuern zahlen und regionale Regeln ignorieren.

Die Städte wünschten sich den Zugang zu Daten der Plattformen, Rechtssicherheit mit einer einfacheren Streitbeilegung, Haftung der Plattformen für ihre Inhalte, und spezielle Regeln für den Wohnungsmarkt, um Wohnungssuchende zu schützen.

(Quelle: apa)

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