2016, 2017 und 2018 gibt es dann mit 643,5 Mio. Euro, 644,5 Mio. Euro und 645,5 Mio. Euro wieder minimale Steigerungen. Dabei hatte Rupprechter kürzlich betont, dass die Umweltsektion die Sektion 1 im Landwirtschafts- und Umweltministerium sei, was als Symbol zu sehen sei.
Als Abweichung zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmen wird ein "Beitrag zur Budgetkonsolidierung" bei der Umweltförderung beim Klima- und Energiefonds und der Abfallwirtschaft angegeben. Auch sind Rücklagenentnahmen notwendig - etwa für den Umwelt- und Naturschutz sowie Auslandsprojekte (JI/CDM-Programm).
Auszahlungsschwerpunkte werden laut Strategiebericht der Bundesregierung 2015 - 2018 die Wasserwirtschaft gemäß dem Umweltförderungsgesetz (UFG), die Umweltförderung im Inland, trotzdem der Klima- und Energiefonds, die Altlastensanierung und der Strahlenschutz. Die verschiedenen Förderinstrumente werden angepasst.
Auch ist laut Regierungsvorlage eine Änderung des Umweltförderungsgesetzes vorgesehen. Die Abwicklung von Projekten wie beispielsweise aus dem Bereich Emissionsreduktion werden an die Abwicklungsstelle Umweltbundesamt GmbH ausgelagert. Diese soll auch bei der nationalen Datenerhebung und Vorbereitung von Berichten zur internationalen Klimafinanzierung zuarbeiten. Die Novelle soll sicherstellen, dass die Umweltbundesamt GmbH "ihre Leistungen im nicht unternehmerischen Bereich nicht nur zur Unterstützung der Vollziehung der Umweltpolitik des Bundes, sondern generell zur Unterstützung der Vollziehung des Bundes erbringen darf".
(Quelle: salzburg24)