Schutz vor Corona-Ansteckung

Schwangere in Kontaktberufen werden freigestellt

Veröffentlicht: 26. November 2020 11:22 Uhr
Während der Schwangerschaft sind Frauen der Corona-Risikogruppe zuzuordnen. Um sie am Arbeitsplatz besser zu schützen, bekommen sie ab Dezember ein Recht auf Freistellung. Betroffen sind Kindergärtnerinnen, Physiotherapeutinnen, Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Piercerinnen oder Masseurinnen.

Arbeitgebern wird das fortbezahlte Entgelt ersetzt. Ein VP-Grün-Antrag dazu wird heute, Donnerstag, im Sozialausschuss beschlossen.

Risiko ab drittem Schwangerschaftsmonat

In der fortgeschrittenen Schwangerschaft - nicht in den ersten drei Monaten - besteht nach neuen medizinischen Erkenntnissen der ÖGGG (Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion. Deshalb will Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) Schwangere und ihre Ungeborenen mit dem Anspruch auf Freistellung schützen, wo ein Mindestabstand nicht möglich ist.

Selbstständige ausgenommen

Betroffen sind nach Schätzung des Arbeitsministeriums rund 4.500 Schwangere in körpernahen Berufen, man rechnet mit rund 10 Mio. Euro pro Monat für den Entgelt-Kostenersatz. Von dem Antrag nicht umfasst sind Selbstständige, mit dem für ihren Mutterschutz zuständigen Sozialministerium würden aber bereits Gespräche geführt, hieß es in einem Statement Aschbachers. Umfasst sind aber alle Arbeiterinnen und Angestellten, Bundesbedienstete, Landarbeiterinnen und Freie Dienstnehmerinnen.

Für sie wird ab Mitte Dezember - die Regelung tritt nach dem Beschluss im Nationalrat (10./11. Dezember) und Bundesrat (16./17. Dezember) in Kraft - zunächst geprüft, ob andere Schutzmaßnahmen getroffen werden können oder Homeoffice möglich ist. Wenn nicht, ist die Freistellung möglich. Die Maßnahme ist, wie alle Covid-Regelungen, vorläufig bis März 2021 befristet. Danach wird die Lage evaluiert.

(Quelle: apa)

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