Komplizierte Befreiungsaktion

Schwerverletzter Kater aus Betonrohr in OÖ gerettet

Der Kater hat sich verletzt nach einem Unfall in ein Betonrohr verkrochen. 
Veröffentlicht: 22. Februar 2022 09:16 Uhr
Schwerverletzt hat sich ein Kater bei Lohnsburg (Bezirk Ried im Innkreis) in einem 13 Meter tiefen Betonrohr verkrochen. Nach einem komplizierten Rettungseinsatz erholt er sich jetzt bei der Pfotenhilfe in Lochen (Bezirk Braunau) nahe der Salzburger Grenze.

Dabei hatte der Kater noch Glück im Unglück. Samstagabend ist er schwerverletzt bei Lohnsburg mitten auf der Fahrbahn gelegen, teilt die Pfotenhilfe in einer Aussendung mit.

Verletzter Kater flieht in Betonrohr

Der Unfalllenker habe Fahrerflucht begangen. Eine Tierfreundin, die zufällig vorbeikam, hat versucht, die Samtpfote zu bergen.

 

Dabei hat sich der Kater allerdings so tief in ein etwa 13 Meter langes Betonrohr verkrochen, dass er nicht mehr zu sehen war. Die Frau hat bei der Pfotenhilfe angerufen. Chefin Johanna Stadler ist sofort persönlich ausgerückt.

Schwierige Samtpfoten-Rettung in OÖ

Mit einem improvisierten Spezialwerkzeug aus mehreren aneinander befestigten Teleskopstangen ist es nach mehreren Versuchen gelungen, den Kater vorsichtig bis zum Ende des Rohres und in die dort bereitgehaltene Transportbox zu schieben. Der Rettungseinsatz dauerte bis in den späten Abend.

Kleiner Kerl erholt sich

"Der Kater hat ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen gebrochenen Schwanz. Er liegt jetzt auf unserer Krankenstation, braucht viel Ruhe, darf sich kaum bewegen und bekommt Schmerzmittel. Es geht dem armen Kerl nicht gut, aber wir hoffen sehr, dass er es schafft und ohne bleibende Schäden wieder ganz genesen wird", schildert Stadler.

Bis zu 7.500 Euro Strafe drohen

Wer nach einem Zusammenstoß mit einem Tier Fahrerflucht begeht, muss mit einer Strafe von bis zu 7.500 Euro rechnen, merkt die Pfotenhilfe-Chefin an.

Das österreichische Bundestierschutzgesetz bestimmt nämlich in §9 eine Hilfeleistungspflicht: "Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen." Das Tierschutzgesetz gilt übrigens für alle Tiere, somit unmissverständlich auch für Wildtiere nach Unfällen, heißt es abschließend.

Bildergalerien

Der Kater hat sich verletzt nach einem Unfall in ein Betonrohr verkrochen. 
Der Kater hat sich verletzt nach einem Unfall in ein Betonrohr verkrochen. 

(Quelle: salzburg24)

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