Laufendes Insolvenzverfahren

Signa Prime hat bei Finanz offenbar Guthaben statt Schulden

Sollte die Signa Prime tatsächlich über ein Guthaben bei der Finanz verfügen, würde die Republik Österreich als Gläubigerin wegfallen. 
Veröffentlicht: 12. Juni 2024 15:25 Uhr
Nach neuesten Erkenntnissen des Finanzamts verfügt die insolvente Signa Prime, Kernstück des Immobilienimperiums von Investor René Benko, nun über ein Guthaben von 2,5 Mio. Euro statt erwarteter Schulden. Diese Entwicklung könnte das laufende Insolvenzverfahren maßgeblich beeinflussen.

Die Signa Prime, Flaggschiff des insolventen Immobilienkonzerns des Investors René Benko, hat offenbar bei der Finanz ein Guthaben, statt Schulden. Zu diesem Schluss sei das Finanzamt gekommen, schreibt der „Standard“ online. Im Rahmen der Corona-Pandemie sei es möglich geworden, steuerliche Verluste „rückzutragen“ und mit Gewinnen gegenzurechnen. Dadurch sei aus einem Minus von 800.000 Euro ein Plus von 2,5 Mio. geworden. Das könnte sich auf das Insolvenzverfahren auswirken.

Republik verlangt Konkurs statt Treuhandverfahren bei Signa Prime

Denn die Republik Österreich hat sich, vertreten durch den Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, gegen ein Treuhandverfahren zur Abwicklung der Signa Prime ausgesprochen und stattdessen einen Konkurs verlangt. Dieses Verlangen ist noch vor dem OLG Wien anhängig. Das Gericht habe noch nicht entschieden, wisse aber von der neuen Lage, schreibt der „Standard“. Sollte Signa ein Guthaben statt Schulden bei der Finanz haben, dann wäre die Republik keine Gläubigerin mehr und es gäbe keine Grundlage für ihren Einspruch gegen eine Treuhandlösung, die von allen anderen Gläubigern der Signa Prime unterstützt wird. Peschorn wollte laut Standard keine Stellungnahme abgeben, die APA hat ihn zunächst nicht erreicht.

Der Sanierungsverwalter der Signa Prime will erst die rechtliche Klärung der offenen Fragen abwarten, wie er am Mittwoch wissen ließ. Er hat sich aber in der Vergangenheit für eine geordnete Verwertung im Laufe der kommenden fünf Jahre ausgesprochen und bereits Ende April wissen lassen: „In unserer Funktion als zukünftige Treuhänderin sind wir überzeugt, dass wir durch die Treuhandschaft das optimale Ergebnis für die Gläubiger realisieren werden.“

(Quelle: apa)

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