Veröffentlicht: 28. Mai 2019 13:43 Uhr
Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt ab 1. Juni einige rechtliche Änderungen für E-Scooter. Befanden sich dies bis dato in einer juristischen Grauzone, werden nun die meisten für Fahrräder geltenden Regeln für die E-Tretroller in Österreich schlagen. Ist diese Novelle ausreichend? Was meint ihr? Stimmt ab im Meinungscheck!
Wer auf einem E-Tretroller ab Juni unterwegs ist, darf den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und muss damit vorhandene Radwege benutzen. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Auch in Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen muss das Tempo dem Fußgängerverkehr angepasst werden. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere - so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen - dürfen dies nur in Begleitung einer zumindest 16 Jahre alten Person.
(Quelle: apa)