2-G-Nachweis benötigt

Skifahren im Lockdown jetzt doch erlaubt

Veröffentlicht: 21. November 2021 19:26 Uhr
Das Skivergnügen steht den Österreichern auch im Lockdown offen. Möglich macht das eine Änderung des Verordnungsentwurfs, der die Rahmenbedingungen des öffentlichen Lebens in den kommenden drei Wochen regelt.

Bisher war vorgesehen, dass Seilbahnen nur genutzt werden dürfen, wenn man sie zur Deckung beruflicher Bedürfnisse oder zu beruflichen Zwecken benötigt. Nunmehr stehen sie auch allen anderen offen, sollten sie geimpft oder genesen sein.

Skifahren im Lockdown erlaubt

Auch andere Sportstätten im Freien können betreten werden, wobei man den jeweiligen Sport nur gemeinsam mit Angehörigen oder "wichtigen Bezugspersonen" ausüben darf und es zu keinem Körperkontakt kommen darf. Dies legt nahe, dass Eislaufplätze ebenfalls offenhalten könnten.

Auch Autokino-Besuch zulässig

Schließlich dürfte auch der Besuch eines Autokinos zulässig sein. Denn in der Verordnung, die heute vom Hauptausschuss beschlossen wurde, heißt es, Veranstaltungen können besucht werden, wenn das Befahren von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt.

(Quelle: apa)

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