Wer in den Skiurlaub aufbricht, hat im Normalfall einiges zu verstauen. Besonders die Ausrüstung samt Ski und Schuhen ist schwer und sperrig. Und falsch verstaut kann gefährlich werden, informiert der ÖAMTC zum Start der Semesterferien in Salzburg. "Am besten für das Fahrverhalten und die Ladungssicherung wäre es, Ski, Stöcke und Skischuhe im Kofferraum getrennt von den Mitfahrenden zu verstauen", sagt Balthasar Wallner, Technischer Leiter beim ÖAMTC Salzburg.
Wenn Skischuhe zum gefährlichen Geschoss werden
Werden Skischuhe im Fahrzeuginneren befördert, ist auf eine sorgfältige Sicherung ganz besonders zu achten. ÖAMTC-Crashtests haben gezeigt, dass ein ungesicherter Skischuh mit einem Gewicht von ca. 2 Kilogramm bei einem Frontalcrash durch die im Fahrzeug wirkenden Kräfte mit 100 Kilogramm auf die Fahrzeuginsass:innen prallt und somit zum tödlichen Geschoß wird. Darum sollten Skischuhe – wenn schon im Kofferraum kein Platz ist – im Fußraum des Fahrzeuges verstaut werde.
Eine Alternative ist es, sperrige Gegenstände in einer Dachbox zu transportieren. Aber auch die sollte laut ÖAMTC nicht bis zum Anschlag befüllt werden, sondern es sind die maximale Nutzlast der Dachbox und die maximale Dachlast des Autos zu beachten. "Leider steht diese maximale Dachlast nicht im Zulassungsschein. Man findet diese Information nur in der Betriebsanleitung des Autos“ erklärt Wallner. Wenn keine Dachbox vorhanden ist, können Ski und Stöcke auch alternativ in einem Skisack oder Skitasche befördert und entsprechend mit Zurrgurten gesichert werden.
Beim Beladen des Fahrzeuges ist weiters unbedingt darauf zu achten, dass die Sicht frei bleibt. Der „3-D-Blick“ also, Innenspiegel, Außenspiegel und über die Schulter, muss jederzeit möglich sein.
Saftige Strafen drohen bei falschem Skitransport
Wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist, kann es auch zu einer verwaltungsrechtlichen Strafe kommen. Die Strafdrohung beträgt mittlerweile bis zu 10.000 Euro und es kann von der Polizei die Weiterfahrt untersagt werden. Eventuell handelt es sich sogar um ein Vormerkdelikt im Sinne des Führerscheinvormerksystems, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wurde.
(Quelle: salzburg24)






