Was es damit auf sich hat

So muss eure Kantine Speisen künftig kennzeichnen

Veröffentlicht: 21. Dezember 2022 10:02 Uhr
Eine neue Verordnung schreibt Kantinen ab 2023 vor, welche Zutaten eine Herkunftsbezeichnung benötigen. Ganz ausgereift ist dieser Vorstoß allerdings nicht.

Die lange angekündigte verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Kantinenessen kommt, sie bleibt aber vage und gilt nur für Fleisch, Eier und Milch und soll bis Mitte 2023 in Kraft treten. Eine Verpflichtung für Gastronomen und Lebensmittelhersteller ist vorerst nicht vorgesehen, soll aber in einem weiteren Schritt umgesetzt werden. "Unser gemeinsames Ziel ist mehr Transparenz am Teller", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP).

 

Ein entsprechender Verordnungsentwurf ging gestern, Dienstag, in Begutachtung. Laut den Ministern werden etwa 3,5 Millionen Speisen täglich außer Haus konsumiert, davon entfielen 2,2 Millionen auf Speisen in Großküchen und Kantinen. Dem "Ö1-Morgenjournal" zu Folge gibt es bundesweit rund 600 Kantinen und 42.000 Gastronomiebetriebe.

Speisenkatalog regelt betroffene Speisen

Welche Speisen konkret betroffen sind, ergebe sich aus einem eigenen Speisenkatalog, der per Verordnung vorgegeben werde. Wobei die Angaben eher unkonkret bleiben. So ist die prozentuale Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres möglich, zum Beispiel: "Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 Prozent aus Österreich, zu 30 Prozent aus der EU und zu 20 Prozent aus Nicht-EU-Ländern". Rauch und Totschnig begründen dies damit, dass die Umsetzung für die Wirtschaft praxistauglich sein müsse. Großküchen können die Auslobung nach "EU" oder "Nicht-EU" oder "Herkunftsland" bzw. "Region" durchführen, so die Minister.

 

In der Gastronomie, die von der Regelung ausgenommen bleibt, muss künftig jede freiwillige Angabe, auch abseits von Milch, Fleisch und Eiern, nachgewiesen werden.

Rewe mit verpflichtender Tierhaltungskennzeichnung

Im Juni des heurigen Jahres ist der Handelskonzern Rewe (Billa, Adeg, Bipa) bereits mit der Forderung vorgeprescht, auch eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung einzuführen. "Die Kennzeichnung muss von Anfang an für alle Absatzkanäle und alle Marktteilnehmer gelten, das umfasst neben dem Lebensmittelhandel insbesondere auch die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, wo mehr als die Hälfte des Fleischs in Österreich vermarktet wird", so Rewe-Vorstand Marcel Haraszti damals.

Kantinen sollen regionale Produkte verwenden

Zu der heutigen Einigung bei der Herkunft des Kantinenessen in der Schwarz-Grünen-Regierung meinte Rauch: "Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung tragen wir dem Wunsch vieler Menschen nach regionalen Produkten Rechnung." Und Totschnig ergänzte: "86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher legen großen Wert auf die Herkunft von Lebensmitteln. Derzeit ist es aber oft nicht möglich, die Herkunft von Grundzutaten in Speisen zu erkennen. Das ändern wir jetzt." In einem zweiten Schritt werde die Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln folgen.

 

Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, zeigte sich ebenfalls zufrieden: "Ohne Kennzeichnung der Herkunft laufen wir Gefahr, auch bei Lebensmitteln von Importen abhängig zu werden und die Versorgungssicherheit aus heimischer Produktion zu verlieren." Vertreter des Tierschutzvolksbegehrens sehen in der Herkunftskennzeichnung eine zentrale Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.

(Quelle: apa)

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