EU-Verordnung

Sofortüberweisungen in Euro sind bald gratis

ARCHIV - 17.11.2022, Bayern, Kempten: In einer App der Sparkasse ist die Option "Als Echtzeit-Überweisung" zu sehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig EU-weit binnen weniger Sekunden ohne zusätzliche Kosten Eurobeträge überweisen. (zu dpa: «Sekundenschnelle Sofortüberweisungen - EU-Parlament gibt grünes Licht») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Veröffentlicht: 26. Februar 2024 14:52 Uhr
Echtzeitüberweisungen in Euro müssen künftig kostenlos sein, schreibt eine neue EU-Verordnung vor. Die Regelung soll ab Herbst 2025 greifen.
SALZBURG24 (alb)

Banken dürfen für Sofortüberweisungen in Euro künftig keine Zusatzgebühren mehr verlangen. Die EU-Länder billigten dazu am Montag in Brüssel abschließend eine Verordnung. Echtzeitüberweisungen dürfen danach nicht mehr kosten als herkömmliche, die in der Regel kostenlos sind. Die neuen Regeln greifen ab Herbst 2025.

Sofortüberweisungen machen nur kleinen Teil in EU aus

In Österreich und den 19 weiteren Euroländern müssen Banken künftig standardmäßig Überweisungen anbieten, die weniger als zehn Sekunden dauern - und das rund um die Uhr und nicht nur während der Geschäftszeiten. Das Europaparlament hatte dem bereits Anfang Februar zugestimmt.

 

Nach Angaben der EU-Kommission machten Sofortüberweisungen zuletzt nur elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers aus. Normalerweise gehen überwiesene Summen nach einem Tag auf dem Konto des Empfängers ein. Durch Wochenende oder Feiertage kann es aber mehr als 72 Stunden dauern.

Stärkeres Vorgehen gegen Finanzkriminalität angekündigt

Zudem geht die EU mit der Verordnung stärker gegen Finanzkriminalität vor, wie der Rat als Vertretung der Mitgliedsländer mitteilte. Die Institute sind künftig verpflichtet, die Kontonummer und den Namen des oder der Begünstigten abzugleichen. Damit seien die Nutzer besser vor Betrug geschützt, hieß es in Brüssel.

Das Gesetz soll bis April in Kraft treten und greift dann nach einer 18-monatigen Übergangsfrist, also voraussichtlich im Herbst 2025. In Nicht-Euroländern gilt die Novelle ab 2027 für Überweisungen in Euro und ab 2028 für solche in den jeweiligen nationalen Währungen.

(Quelle: apa)

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