Assistierter Suizid

Sterbehilfe: Volksanwaltschaft will Schulung für Einsatzkräfte

"Was sie brauchen, sind klare Regelungen und Informationen zum Thema Sterbeverfügungsgesetz und assistierter Suizid", fordert Volksanwalt Bernhard Achitz.
Veröffentlicht: 07. Mai 2025 10:54 Uhr
Einsatzkräfte sollen für den Umgang mit assistiertem Suizid geschult werden, fordert die Volksanwaltschaft. Grund dafür ist ein Fall, bei dem versucht wurde, eine sterbewillige Frau nach der Einnahme eines letalen Medikaments zu reanimieren.

Die Volksanwaltschaft verlangt eine Schulung von Einsatzkräften für den Umgang mit assistiertem Suizid. Anlassfall ist ein Polizei- und Rettungseinsatz, bei dem versucht wurde, eine sterbewillige Frau mit rechtsgültiger notarieller Sterbeverfügung nach Einnahme des letalen Medikaments zu reanimieren. Auch eine Novellierung des Sterbeverfügungsgesetzes hält man für geboten.

Polizisten und Sanitäter starten Reanimation sterbewilliger Frau

Der Fall wird im aktuellen Jahresbericht der Volksanwaltschaft geschildert. Demnach nahm eine Frau, die davor eine gültige Sterbeverfügung errichtet hatte, das von der Apotheke in diesen Fällen bereitgestellte tödliche Medikament selbst ein. Rund eine Viertelstunde danach erschienen Polizisten in der Wohnung, schoben einen ihr beistehenden Mann trotz dessen Verweises auf die Sterbeverfügung zur Seite und begannen Reanimationsmaßnahmen. Gleiches wiederholte sich nach Eintreffen von Rettungssanitäter und Notarzt. Auch diese zeigten sich vom Vorweisen der Sterbeverfügung und dem Nennen des Medikaments unbeeindruckt und setzten einen Defibrillator ein.

Dies wurde fortgesetzt, bis das EKG keine Signale mehr anzeigte. Die Polizisten waren von einer Freundin der Verstorbenen alarmiert worden, von der sich die Frau vor Einnahme des Medikaments telefonisch verabschiedet hatte. Einwände des Mannes wiesen sie zurück – es sei ihre Pflicht, Leben zu retten und amtliche Informationen zum Sterbeverfügungsgesetz seien ihnen nicht bekannt.

Volksanwalt: Kein persönlicher Vorwurf an Helfer

Volksanwalt Bernhard Achitz machte in einer Aussendung den Helfern persönlich keinen Vorwurf. "Was sie brauchen, sind klare Regelungen und Informationen zum Thema Sterbeverfügungsgesetz und assistierter Suizid. Rechtliche Widersprüche sollten beseitigt werden, damit Einsatzkräfte die Sterbeverfügungen respektieren dürfen." So seien etwa laut Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz die Rettungsdienste verpflichtet, wegen unmittelbarer Lebensgefahr sofort erste notärztliche Hilfe zu leisten.

Die Volksanwaltschaft hat aber "gewichtige Bedenken, ob die Vorgangsweise der Polizisten und des Notarztrettungspersonals nicht ein sachlich ungerechtfertigter Eingriff in die grundrechtlich geschützte Sphäre sowohl der Sterbenden als auch des Mannes war". Unter anderem verweist man auf die Regelungen zur Patientenverfügung, die an einem Rettungseinsatz beteiligte Sanitäter sowie Notärztinnen verpflichtet, in der Verfügung genannte Maßnahmen nicht durchzuführen. Ebenso könne eine Sterbeverfügung für die Beurteilung des mutmaßlichen Patientenwillens herangezogen werden, auch wenn das Sterbeverfügungsgesetz das derzeit nicht ausdrücklich vorsehe. Der Zweck des Gesetzes wie auch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs ließen aber erkennen, dass "die freie und selbstbestimmte Errichtung und Umsetzung der Sterbeverfügung grundsätzlich auch die (für die Polizei und Rettungskräfte verbindliche) Ablehnung anschließender lebensrettender bzw. lebenserhaltender Maßnahmen beinhaltet".

(Quelle: apa)

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