Deutliche Eingriffe

Steuer auf Zufallsgewinne soll 4 Mrd. Euro bringen

Finanzminister Magnus Brunner (links) und Vizekanzler Werner Kogler (rechts) am Freitag, 18. November 2022, anlässlich eines Pressegesprächs zum Thema "Zufallsgewinne".
Veröffentlicht: 17. November 2022 10:58 Uhr
Steuer auf Zufallsgewinne: Die Regierung will in die Erlöse von Öl- und Gasfirmen sowie Stromerzeugern eingreifen. Einnahmen von bis zu vier Milliarden Euro sollen dadurch generiert werden.
SALZBURG24 (tp)

Die Regierung schlägt deutliche Eingriffe in die Erlöse von Öl- und Gasfirmen, aber auch von Stromerzeugern vor. Damit sollen zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen generiert werden, die zur Unterstützung von Haushalten und Firmen zur Verfügung stehen sollen, kündigten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Freitag an. Bei Öl- und Gasfirmen soll ein Teil des Gewinns abgeschöpft werden, bei Stromerzeugern werden die Erlöse gedeckelt.

Kogler kündigt Steuer auf Energie-Zufallsgewinne an

Krisenbedingte extreme Gewinne von Energieunternehmen sollen künftig besteuert werden, das kündigte Vizekanzler Werner Kogler heute in einem Radiointerview an.

Bis zu 40 Prozent sollen abgeschöpft werden

Konkret soll bei Öl- und Gasfirmen der Durchschnittsgewinn der vier Jahre 2018 bis 2021 als Basis genommen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, so sollen 40 Prozent davon abgeschöpft werden. Da aber zugleich die Körperschaftssteuer auf diesen Gewinn weiter fällig wird, kommt es letztlich zu einer Abgabe von 65 Prozent dieser Gewinne, erläuterte Kogler. Falls aber Firmen nachweisen können, dass sie in erneuerbare Energie investieren, sinkt die Abschöpfung von 40 auf 33 Prozent.

Zufallsgewinne: Erlös bei Stromerzeugern gedeckelt

Bei stromerzeugenden bzw. handelnden Firmen wiederum soll der Erlös mit 180 Euro pro MWh gedeckelt werden. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können. Auch werde eine Untergrenze gelten, um kleine Erzeuger zu schützen, die Details müssten aber erst festgeschrieben werden, auch wenn es dazu politische Einigung gebe, so Brunner. Der Vorschlag soll heute im Nationalrat eingebracht werden.

Salzburg AG erhöht Strompreise drastisch

Die Strompreise der Salzburg AG für Haushalte und Gewerbe steigen mit 1. Jänner 2023 deutlich: Insgesamt sind mehr als 240.000 private Haushalte in Salzburg von der Anpassung des Arbeitspreises von 1…

Maßnahmen bis Ende 2023 befristet

Die Maßnahmen sind bis Ende 2023 befristet und gelten für die Gewinnabschöpfung bei fossilen Unternehmen rückwirkend ab 1. Juli, für die Obergrenze bei Stromerzeugern ab 1. Dezember 2022. Basis dafür sind EU-Bestimmungen.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken