Heinz-Christian Strache muss sich ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Straflandesgericht eine Anklageschrift wegen Untreue gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler eingebracht. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen, welche die FPÖ Wien für ihn abgeschlossen hatte, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft.
Strache soll sich als Bezugsberechtigter eingesetzt haben
Neben Strache ist noch eine weitere Person angeklagt. Die FPÖ Wien hatte 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre abgeschlossen, als versicherte Person wurde Strache als Landesparteiobmann eingesetzt. Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt. Im Jahr 2014 ließen laut Staatsanwaltschaft Strache und der ebenfalls angeklagte Parteikollege – ohne dies in einem Parteigremium zu besprechen oder zu beschließen – von einem Rechtsanwalt eine Vereinbarung zwischen der Partei und Strache erstellen, wonach dieser auch im Erlebensfall Bezugsberechtigter der Prämie sein sollte.
Bis zu zehn Jahre Haft bei Verurteilung
Strache wird laut Anklage weiters zur Last gelegt, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben, Mitglieder der FPÖ Wien dazu zu bestimmen, die Auszahlung der Versicherungsprämie an ihn zu veranlassen. Ihm wird jeweils das Verbrechen der versuchten Untreue zur Last gelegt. Die Strafdrohung hierfür lautet ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam, da die Angeklagten das Recht haben, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch bei Gericht zu erheben.
„Ich habe mir auch in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt ein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen“, reagierte Strache auf APA-Anfrage. Die Lebensversicherung sei bereits 2001 für seinen damaligen Obmannvorgänger beschlossen, abgeschlossen und anschließend „auf Antrag meines Vorgängers und mit Beschlussfassung in zwei Phasen ordnungsgemäß auf mich als nachfolgenden Parteiobmann übertragen und weitergeführt“ worden, schilderte er seine Sicht.
"Habe niemals unzulässig über Parteigelder verfügt"
„Ich habe niemals unzulässig über Parteigelder verfügt oder mir etwas auszahlen lassen – im Gegenteil: Ich habe eine Auszahlung während meiner aktiven Obmannzeit ausdrücklich abgelehnt und stets auf die korrekte Umsetzung des bestehenden Beschlusses bestanden, der über viele Jahre hinweg nie in Frage gestellt wurde“, verteidigte sich Strache weiter. „Dies können sowohl Zeugen als auch Chatverläufe belegen.“ Der Ex-FPÖ-Chef findet es laut eigener Aussage „als beinahe erleichternd, dass diese Causa nun endlich vor einem unabhängigen Gericht verhandelt wird. Damit rücke ein rechtsstaatlicher Abschluss dieses jahrelangen Verfahrens endlich in greifbare Nähe“.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt laut Aussendung in der Strafsache gegen Strache in mehreren Ermittlungssträngen. Diese werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.
Nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos 2019, das Strache seine Ämter kostete, gab es Ermittlungen in diversen Causen. Hauptsächlich geht es dabei um die FPÖ-Spesenaffäre, in zwei Punkten kam es bisher zu Anklagen und letztlich Freisprüchen. Beim Prikraf-Prozess ging es um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik. Strache und ein Mitangeklagter waren erst zu bedingten Haftstrafen verurteilt und später freigesprochen worden. Auch der Fall um vermeintliche Spenden an einen FPÖ-nahen Verein für einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag endete mit einem Freispruch für den früheren Vizekanzler.
(Quelle: apa)




