Neuregelung seit 2022

Suizidbeihilfe – 16 Prozent der benötigten Präparate retourniert

Veröffentlicht: 29. August 2024 10:31 Uhr
Schwer oder unheilbar kranke Menschen können in Österreich seit 2022 eine sogenannte Sterbeverfügung errichten. Bislang haben 468 Menschen diese Möglichkeit in Anspruch genommen. Das heißt allerdings nicht automatisch, dass in allen Fällen das benötigte Präparat auch abgegeben wurde, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Seit dem Jahr 2022 gibt es für dauerhaft schwer oder unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit, eine Sterbeverfügung zu errichten – insofern sie entscheidungsfähig sind. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. Laut „ORF Vorarlberg“ haben das bislang 18 Personen im westlichsten Bundesland getan. In ganz Österreich waren es 468 Menschen (Stand 1. Juli 2024), erklärt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf SALZBURG24-Anfrage. Wie es in Salzburg aussieht, ist allerdings nicht bekannt. Aktuell könnten wegen der geringen Zahlen bei Auswertungen möglicherweise Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden. Deshalb würden nur die bundesweiten Zahlen mitgeteilt, heißt es weiter.

Was wird für Sterbeverfügung benötigt? 

Notwendig, um eine Sterbeverfügung (bei Notar oder Patientenanwälten) zu errichten, ist die Aufklärung durch zwei Ärzte. Einer davon muss über eine palliative Qualifikation verfügen. Auch die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person muss ärztlich bestätigt werden. Zweifelt dabei ein Arzt, so ist zusätzlich ein Psychiater oder Psychologe beizuziehen. Auch gilt es, vor der Errichtung der Verfügung eine Frist von zwölf Wochen einzuhalten. Ziel ist die Überwindung von akuten Krisenphasen. Sollten Betroffene allerdings nur noch eine sehr geringe Zeit (etwa wenige Wochen) zu leben haben, dann verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen.

Letales Präparat in Apotheken

Eine gültige Sterbeverfügung berechtigt sterbewillige Personen, ein letales Präparat in einer Apotheke zu besorgen. In der Verfügung kann auch eine Person bestimmt werden, die dieses Mittel für die Betroffenen abholt, etwa wenn diese nicht mobil sind. Darüber hinaus ist eine Zustellung durch die Apotheke möglich. Von welchen Apotheken die Präparate in Salzburg ausgehändigt werden, werde nicht mitgeteilt, heißt es von der Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer auf S24-Nachfrage. Dies wüssten lediglich die jeweils zuständigen die Notar:innen.

Das Präparat muss selbstständig zugeführt werden. Sollte man nicht in der Lage sein, das Mittel oral einzunehmen (z.B. bei Schluckproblemen), ist auch eine andere Gabe, etwa über eine Sonde möglich. Allerdings müssen in diesem Fall die Betroffenen selbst diese Sonde auslösen. Die selbstständige Auslösung ist wichtig, da es dabei um die Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe geht, die weiterhin verboten ist. Betont wird seitens der Regierung, dass niemand verpflichtet ist, Sterbehilfe zu leisten. Auch Apotheker:innen dürfen nicht zur Abgabe des Präparats verpflichtet werden.

Bislang 60 Präparate retourniert

Die Errichtung einer Sterbeverfügung sei allerdings nicht automatisch mit der Abgabe des Präparates gleichzusetzen, betont ein Pressesprecher. „Bis dato wurden 378 Präparate abgegeben und insgesamt 60 Präparate retourniert.“

Explizit verboten ist die Beihilfe zum Suizid bei Minderjährigen sowie aus verwerflichen Gründen (wenn man etwa aus Habgier hilft), bei Personen die nicht an einer schweren Krankheit leiden oder wenn keine ärztliche Aufklärung erfolgt ist. Der Strafrahmen beträgt in all diesen Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

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Das neue Sterbeverfügungsgesetz war notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hatte – nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften hatten auf eine rechtliche Absicherung gedrängt, damit es nicht zu Missbrauch kommt.

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Assistierter Suizid für fast 40 Prozent denkbar

Bei einer Befragung im Vorjahr haben 38 Prozent der Österreicher:innen angegeben, dass sie die Möglichkeit eines eines assistierten Suizids jedenfalls oder eher schon in Anspruch nehmen würden. Umgekehrt lehnen dies 17 Prozent aus ethisch-religiösen oder sonstigen Gründen ab, zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Online-Umfrage von Marketagent. 37 Prozent antworteten, dass sie sich in dieser Frage nicht sicher sind und intensiver darüber nachdenken müssten. Sieben Prozent lehnten eine Antwort ab.

(Quelle: salzburg24)

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