Tirols LH Günther Platter (ÖVP) hat die Reisewarnung Deutschlands als einen "schweren Schlag" für den Wirtschaftsstandort Tirol bezeichnet. Dieser Schritt betreffe die Existenzen vieler Tiroler, zumal jeder dritte Euro im Bundesland im Tourismus verdient werde. Nun müsse man aber alles daransetzen, um die Neuinfektionen zu reduzieren, damit Tirol die "Wintersaison über die Bühne bringen" könne.
Tirol bei deutschen Urlaubern beliebt
Die Reisewarnung würde aber keine weiteren Maßnahmen zur Folge haben, versicherte Platter. Man müsse sich nun erst anschauen, wie sich die Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr in Tirol und die Maßnahmen des Bundes auswirken. Erst dann könne man entscheiden, ob weitere Einschränkungen notwendig werden.
Tirol ist ein bei Deutschen sehr beliebtes Urlaubsgebiet im Sommer wie Winter. Dort liegt auch der Skiort Ischgl, der im vergangenen Winter zu den Hotspots gehörte, von denen sich die Pandemie in Europa ausbreitete, wie die Deutsche Presseagentur dpa am Freitag schrieb. Einreisende aus Wien und Vorarlberg mussten bereits aktuell bei der Einreise einen negativen Covid-19 Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Andernfalls gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.
"Skivergnügen ja, aber ohne Apres Ski"
In Österreich befürchtet man weitere Auswirkungen auf den Tourismus durch die Reisewarnungen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) hatten am Donnerstag einen Ausblick auf den Wintertourismus gegeben und dabei Gäste und Gastgeber auf einen schaumgebremsten Skiurlaub eingestimmt. "Skivergnügen ja, aber ohne Apres Ski", sagte Kurz. "Jede Reisewarnung ist für den Tourismus dramatisch", sagte Köstinger und stellte klar, dass Essen und Trinken auch im Freien im Sitzen konsumiert werden müssen.
Zwischen den deutschen Bundesländer wird die Quarantänepflicht unterschiedlich gehandhabt, so verlangt etwa Schleswig-Holstein einen zweiten negativen Corona-Test frühestens fünf Tagen nach Einreise, um die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Reisende, die in den vergangenen 14 Tagen nicht in Wien oder Vorarlberg waren, können vom Flughafen Wien-Schwechat ohne Einschränkungen einreisen.
Ausnahmen für Pendler am deutschen Eck
Ausnahmen gibt es auch für Pendler, den Transit (etwa im deutschen Eck und vom kleinen Walsertal) und bei Einreisen für familiäre Angelegenheiten wie der Pflege von Familienangehörigen, Besuchen des Lebenspartners oder der Kinder sowie medizinische Behandlungen und sonstige triftige Gründe. Ab dem 15. Oktober müssen sich Personen aus Risikogebieten, zu denen Wien, Tirol und Vorarlberg zählen, vor der Einreise digital anmelden. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert eine Geldstrafe. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.
Die meisten tschechischen Regionen waren bereits am Mittwoch von Deutschland in die Risikoliste aufgenommen worden. Jetzt folgten noch die Mährisch-Schlesische Region im äußersten Osten des Landes an der Grenze zu Polen und das an Sachsen grenzende Usti (Aussig). Luxemburg grenzt an das Saarland und an Rheinland-Pfalz. Die Regierung des Großherzogtums hatte frühere Grenzschließungen und Reisewarnungen seitens Deutschlands stets kritisiert. In dem kleinen Land mit seinen etwa 630.000 Einwohnern gibt es zahlreiche Berufspendler, die regelmäßig die Grenze überqueren. Sie sind allerdings von Quarantäneregeln ausgenommen.
Coronavirus-Test nach Einreise
Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen sich 48 Stunden vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen und dann solange in Quarantäne, bis das Testergebnis da ist. Die Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung für touristische Reisen haben.
Nach Ausbruch der Corona-Pandemie hatte das Auswärtige Amt am 17. März erstmals eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Für mehr als 30 europäische Länder wurde sie Mitte Juni zunächst wieder aufgehoben. Schon nach wenigen Wochen mussten die Reisewarnungen für die ersten Länder aber wegen steigender Infektionszahlen wieder reaktiviert werden.
Die Einstufung als Risikogebiet und die anschließende Reisewarnung erfolgt, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen die Marke von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt. Bei der Reisewarnung für Länder außerhalb Europas kann es bisher auch noch andere Gründe für eine Reisewarnung geben wie Einreisesperren oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Das soll aber zum 1. Oktober geändert werden.
(Quelle: apa)