Österreich

Tochter mehrfach vergewaltigt - Prozess in Graz

Veröffentlicht: 04. Juli 2013 13:35 Uhr
Ein 51-jähriger Steirer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung an seiner eigenen Tochter zu einer zweieinhalbjährigen Haft verurteilt worden. Im Spruch der Laienrichter wurde sowohl die Blutschande als auch der Missbrauch des Autoritätsverhältnisses bestraft, nicht jedoch der sexuelle Missbrauch einer wehrlosen Person.

Bei der Verhandlung sprach sein Verteidiger von einer Verwechslung: Der Angeklagte habe geglaubt, dass seine Lebensgefährtin neben ihm in der Kabine lag. Passiert war das Ganze im kroatischen Malinska, wo die Motorjacht des Bruders des Angeklagten vor Anker lag. Der Steirer fuhr mit seiner Tochter und ein paar Freunden hin, u.a. um das Schiff für den Sommer zu putzen. Abends gingen Vater und Tochter sowie einer der Freunde noch am Festland etwas trinken. Laut Anklage soll der 51-Jährige im Laufe des Abends gesagt haben: "Es wird Zeit, dass du zur Frau wirst." Zur Einführung seien dann starke Alkoholika getrunken worden. Gegen Mitternacht - sowohl das Mädchen als auch der Vater waren betrunken - ging es zurück zur Jacht.

Während der 51-Jährige noch mit seiner Lebensgefährtin telefonierte, musste sich seine Tochter übergeben und ging zu Bett. Dann habe er sich zu ihr gelegt und sie plötzlich mit dem Spitznamen seiner Lebensgefährtin angesprochen. Die Jugendliche habe seinen Irrtum aufgeklärt. Trotzdem vollzog er mehrmals mit ihr den Beischlaf.

Am Morgen danach habe der Angeklagte seine Tochter noch ermahnt, sie dürfe niemanden etwas davon sagen, weil sie es ja beide gewollt hätten und er dafür drei Jahre ins Gefängnis gehen müsste. Das Mädchen erstattete gleich nach der Heimfahrt eine Anzeige.

Die Schöffen waren sich nicht sicher, ob die 17-jährige Tochter nach dem Alkoholkonsum zum Tatzeitpunkt vollkommen wehrlos war und sprachen den Angeklagten in diesem Punkt im Zweifel frei. Der Vater nahm die Strafe sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken