Routineeingriff

Tod nach Magenspiegelung: Internist in Vorarlberg verurteilt

Ein Internist in Vorarlberg wurde nicht rechtskräftig verurteilt. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 16. Mai 2025 07:59 Uhr
Weil ein Internist bei Komplikationen nach einer Magenspiegelung nicht die nötigen Notfallmaßnahmen eingeleitet habe, sei ein Patient verstorben. Zu diesem Urteil kommt das Landesgericht Feldkirch am Donnerstag. Der Arzt wurde nicht rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein Internist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Laut Gericht war er für den Tod eines Patienten verantwortlich, bei dem es nach einer Magenspiegelung zu Komplikationen gekommen war. Der Vorarlberger wurde zu einer Geldstrafe von 26.000 Euro verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Arzt ist über 35 Jahre in seinem Beruf tätig, rund 50.000 Endoskopien als Routineuntersuchung hat der Internist bereits hinter sich. Im Dezember 2021 kam es jedoch bei einem Patienten zu einer Komplikation, mit der der Arzt laut Gericht alles andere als sach-und fachgerecht umging. Der Patient zeigte nach der Untersuchung plötzlich eine geringe Sauerstoffsättigung.

Notfallmanagement des Arztes war laut Gericht "Katastrophe"

Der sachverständige Gastroenterologe hielt vor Gericht die Verlegung der Atemwege für die wahrscheinlichste Ursache. Vermutlich war die Zunge so unglücklich verrutscht, dass sie die Luftzufuhr abschnitt. Das anschließende "Notfallmanagement", so der Richter, sei eine "Katastrophe" gewesen.

Der Internist beteuerte, alles in seiner Macht Stehende getan zu haben. Der Richter schenkte jedoch nicht allen Angaben des Beschuldigten Glauben. So hielt er es bei einer Sauerstoffsättigung von 23 Prozent für ausgeschlossen, dass der Mann zuvor beatmet worden war, wie der Arzt angab. Dieser Wert zeigte sich, als die Rettung eintraf. Zudem - so die Urteilsbegründung - müsse ein Mediziner, der zudem ein Notarztdiplom besitzt, nach einer erfolglosen Beatmung weitere Notmaßnahmen setzen. Dazu gehöre eindeutig eine Herzdruckmassage. Diese sei unterblieben.

46-Jähriger war zehn Minuten ohne Sauerstoff

Vielmehr sei der Arzt in Stress geraten, habe auf das baldige Eintreffen des Notarztes gehofft und sei mit der Situation völlig überfordert gewesen. Rund zehn Minuten war der 46-jährige Familienvater ohne Sauerstoff und verstarb wenige Tage später im Spital. Die Strafe, 26.000 Euro für fahrlässige Tötung, ist nicht rechtskräftig. Der Mann war im ersten Rechtsgang bereits verurteilt worden, nach einer Aufhebung wurde er nun erneut schuldig gesprochen.

(Quelle: apa)

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