Außerdem sind Bischöfe mit der jüngsten Änderung der Rahmenordnung jetzt verpflichtet, von der staatlichen Rechtslage vorgegebene regionale Verschärfungen in ihren Diözesen entsprechend umzusetzen.
Corona-Grundregeln gelten weiter
Generell gilt aber weiter: Gottesdienste - sowohl im Freien als auch in Kirchen - dürfen unter Einhaltung der Corona-Grundregeln (zwei Meter Abstand, Maske, kein Gesang) gefeiert werden. Auch zu Ostern dürfen sich, wie schon in der Vorwoche kundgetan wurde, die Gläubigen zu Gottesdiensten und auch Prozessionen (am Palmsonntag) treffen. Nur auf die Fußwaschung am Gründonnerstag wird wegen der Pandemie verzichtet.
(Quelle: apa)