Zum Koalitionsvertrag

Türkis-Grünes Geheimpapier zu Personalia aufgetaucht

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler (L.) im Rahmen des Sonderministerrates am Mittwoch, 28. Juli 2021, September 2020, in Reichenau an der Rax.
Veröffentlicht: 29. Jänner 2022 07:34 Uhr
Nicht nur in der früheren Koalition mit der FPÖ, sondern auch in der jetzigen mit den Grünen hat die ÖVP einen sogenannten Siedeletter zum Koalitionsvertrag abgeschlossen. Darin sind auch Personalentscheidungen vereinbart worden. Der frühere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) haben das Papier unterschrieben.

Im dem der APA vorliegende Papier, über das auch die "Zeit im Bild 1" am Freitagabend und die "Kronen-Zeitung" in ihrer Samstag-Ausgabe berichteten, wurden etwa heikel Personalfragen vereinbart.

Wann darf Türkis, wann Grün?

So halten die Koalitionäre unter anderem fest, dass die ÖVP den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes nominieren darf, sofern der Job vakant ist. Beim Vizepräsidenten, so das Papier, wären die Grünen dran. Bereits vollzogen ist die im "Sideletter" beschriebene Aufteilung am Verfassungsgerichtshof: Christoph Grabenwarter ist dort als Präsident vermerkt, das Nominierungsrecht für den Vize-Chef lag bei den Grünen. Auch im Bundesverwaltungsgericht und im Bundesfinanzgericht hat die ÖVP das Vorschlagsrecht.

Festgelegt haben Türkis und Grün auch bereits, dass die ÖVP 2024 den EU-Kommissar auswählen darf, die Grünen dafür bei Rochaden am Europäischen Gerichtshof und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2023 den Vorzug erhalten sollen.

Auch Spitzen der Nationalbank in politischer Hand

Ebenfalls schon vereinbart wurde die Führung der Oesterreichsichen Nationalbank: Den Präsidenten im Generalrat darf laut dem Papier 2023 die ÖVP nominieren, den Vize wiederum die Grünen. Und selbst die Nominierungsrechte für weitere Mitglieder des Generalrates sind schon zwischen ÖVP und Grünen vergeben. Die zwei im Jahr 2023 zu vergebenden Vorstände der Finanzmarktaufsicht teilen sich Türkis und Grün auf - "vorbehaltlich möglicher Änderungen aufgrund von Reformen".

Ein Verteilungsschlüssel wurde auch für Beteiligungen festgelegt: Der ÖVP steht demnach ein Drittel der Aufsichtsräte bei Infrastrukturbeteiligungen wie den ÖBB oder der ASFINAG zu, Grün kommt dafür in anderen Unternehmensbeteiligungen zum Zug.

Grundsätzlich halten beide Parteien fest, "dass alle Besetzungen auf Basis von Kompetenz und Qualifikation erfolgen".

(Quelle: apa)

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